Tja, was soll man sonst dazu sagen.
https://www.stuttgarter-nachri…cebook#Echobox=1656435001
Dumm gelaufen
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Was so alles als Sprinter bezeichnet wird … tssss. Ferdinand P. dreht sich gerade im Grab um.
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Aha, er hat die Höhe "unterschätzt". Meine arrogante Meinung dazu: die Höhe seines WoMo weiß man auswendig (Länge und Breite übrigens auch). Will man sich das nicht merken, legt man sich einen Zettel mit diesen Daten ins Fahrzeug; basta. Gruß Holger
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… oder einen Aufkleber links am Armaturenbrett vom Ausbauer. Danke Westfalia - 2,65 m vergesse ich nie wieder.
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Ich denke, die Polizei schätzt mit 10000 € Schaden himmelweit daneben.
Papas ganzer Stolz. Der neue Grääänd California.
Kaputt....
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Die Luft wurde schon aus den Reifen abgelassen - reichte immer noch nicht.
Wenn er Glück hat, kann er aber nach dem laaaaangsamen und behutsamen Herausziehen und provisorischer Reparatur sein Reise erstmal fortsetzen.
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Musste gerade herzhaft lachen :lacha:
Wir kamen am selben Tag exakt an dieselbe Unterführung, allerdings von der anderen Seite ... das Navi (Google Maps) wollte uns da durch lotsen
Aber bei einem Höhenbegrenzungsschild von 2 m fahr' ich dann halt nicht weiter ...
Direkt davor gab's 'ne Haltemöglichkeit, da war dann auch zum Glück ein Einheimischer, den ich angequatscht habe und der mir sehr freundlich und kompetent den Weg für die größeren Fahrzeuge außenrum erklärt hat ... -
2m?? Der Sprinter ist ja ohne das Hochdach schon >2m...mein T5 ist 1,97. Dann haben sie das aber großzügig beschildert, das scheint real fast 3m zu sein und da sollte wirklich jeder auf die Bremse treten, der mehr als einen VW Bus mit Seriendach hat.
Da stellt sich mir die Frage, WEiß(!) jemand, ob und wie viel Sicherheitsabstand bei solchen Schildern sein muß, also wenn ein Parkhaus oder ne Brücke mit 2m beschildert ist, darf der tiefste Punkt dann maximal bei 2,20 oder 2,30 von der Decke hängen? Da gibt es doch bestimmt ne Vorschrift in Deutschland
Die Frage stell ich mir immer, wenn ich mit meinem T5 in eine Garage fahre, wo 2m oder 2.10m dran steht und kristisch auf Sprinkler und Schilder an der Decke hängend, blicke.
Kay -
................... das Navi (Google Maps) wollte uns da durch lotsen
....................... ...Da kann ein Navi vorteilhaft sein, bei dem man die Fahrzeugmaße speichern kann. Gruß Holger
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Der neue Grääänd California.
Hätte er sich nur den Langen gekauft, dann wäre das nicht passiert.:zungelang: -
War vielleicht der Freund, der sich die Kiste für's Wochenende ausgeliehen hat :augengross:
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Da kann ein Navi vorteilhaft sein, bei dem man die Fahrzeugmaße speichern kann. Gruß Holger
Ja, das war auch unser erster Gedanke als wir vor dem 2m-Schild standen … gibt’s da App-Empfehlungen ?Danke & Grüße,
Dagi -
IGO kaufen, da Zusatzmaterial "Europa Lkw & Wohnwagen" installieren und Profil mit Fahrzeugdaten anlegen!
Freifahrschein ist das aber auch nicht und Äuglein auf im Straßenverkehr ersetzt das auch nicht! -
Die ADAC Spritpreis-App hat auch ein Mavi-Modul, bei dem man WW und WoMo selektieren kann. Habe ich selbst erst neu, muss noch testen. Ist gratis.
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@ Kay. Hab mir mal interessehalber im Urlaub die Mühe gemacht ( Man(n) hat ja Zeit ) genau das in Spanien an einer Brücke in Nirvana mit 2,8m Durchfahrtshöhe zu messen. Großzügig gerechnet hat unser Kasten 2,5m Höhe. Ich fahre generell nie unter 2,8, da ich nicht sicher bin ob die Angaben genau oder ggf. Überdimensioniert sind. Das aber am Rande. Die Brücke hatte exakt 2,95m von Straßenbelag zu Brückendecke. Also 15 cm Luft. Gehe daher davon aus, dass jede Brücke höher als die Angaben sind. Der VW Sprinter hat laut Google 2,254m. Also mindestens 25cm zu viel. Mit Heki eher mehr. Wenn man das Bild betrachtet, könnte es mit den 15 cm von der spanischen Brücke hier auch zutreffen.
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Da stellt sich mir die Frage, WEiß(!) jemand, ob und wie viel Sicherheitsabstand bei solchen Schildern sein muß, also wenn ein Parkhaus oder ne Brücke mit 2m beschildert ist, darf der tiefste Punkt dann maximal bei 2,20 oder 2,30 von der Decke hängen? Da gibt es doch bestimmt ne Vorschrift in Deutschland
Solche Regelwerke werden vom Verkehrsministerium unter „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau“ veröffentlicht. Das Thema Durchfahrtshöhe wurde das letzte Mal in dem ARS 14/2000 behandelt:
Zitat:
Ingenieurbauwerke über Straßen sollen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m besitzen. Die lichte Höhe ergibt sich aus der zulässigen Fahrzeughöhe einschließlich Ladung von 4 m (§ 32 Abs. 2 StVZO und § 22 Abs. 2 StVO) plus einem Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m.
Bei Ingenieurbauwerken mit einer lichten Höhe von weniger als 4,50 m kann der Sicherheitsabstand bis auf 0,20 m reduziert werden. Die zulässige Fahrzeughöhe muss dann für die Durchfahrt eingeschränkt werden. Diese Bauwerke sind durch Zeichen 265 nach StVO und zusätzlich durch Leitmale zu kennzeichen.Es muss also bei der Beschilderung ein Sicherheitsabstand von mindesten 20 cm eingehalten werden. Nach oben hin kann der Sicherheitsabstand beliebig groß sein, das liegt in der Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort. Googles Bildersuche nach "Beutelsbach Unterführung" liefert einiges auf dem zu sehen ist das man scheinbar in diesem Fall sehr großzügig war. Ich schätze an den Einfahrten könnten es so ca. 60 cm sein, das kann sich natürlich innerhalb der Unterführung deutlich reduzieren aber trotzdem den einen oder anderen dazu verleiten es doch mal zu probieren.
Übrigens die "Transporterfalle" von Beutelsbach hat es zu einer gewissen "Beliebtheit" gebracht, dass sie sogar eine eigene Facebook Gruppe hat.
Gruss Klaus
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Bei der Häufigkeit würde sich eine lose hängende Teppichstange ein paar Meter vor dem Bauwerk empfehlen, damit auch der Unachtsamste seinen nötigen Schreck mit geringerem Schaden kriegt.
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Sicherheitsabstand......wozu?
Wenn 2m dransteht muss man nicht mit 2,1m probieren ob es doch vielleicht geht.
Das ist genauso wie mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Da wo 50 steht ist 51 eins zuviel ......Punkt! -
VW Sprinter hat laut Google 2,254m
Also ich habe beim GC geschaut und der hat 3m Höhe...Aber interessante Messung. Ich bin mir bei meinem mit den Höhenangaben nämlich auch nicht sicher, ob die mit oder ohne SAT Schüssel sind, so kam er aus dem Werk, aber die 3m wird er damit nicht mehr halten. Aber selbst bei Brücken mit 3.20m habe ich bisher vorher gewendet, zumal ich ja nun auch grössere Räder habe und die Zusatzfedern habe. Damit sind Angaben aus irgendwelchen Papieren Schall und Rauch. Hand aufs Herz, wer von uns weiß schon, wie hoch sein Auto nach diversen Umbauten wirklich +-1cm an Höhe hat...
Ich werde wohl mal ne Stange oben drauf legen und die eche Höhe messen...ich glaube, dass mache ich gleich mal, damit ich nicht in Griechenland oder Italy irgendwo stecken bleibe, das wäre doof
@boksen Danke für die fundierte Antwort!
Kay
PS Nachtrag: Also das hintere Heki scheint mir sogar 2cm höher zu sein als die SAT-Schüssel. Latte drüber und 2,90m gemessen...dann liegt LaStrada mit 3m ja gar nicht so schlecht inkl Pufferchen. Laut Daten soll das H3-Dach 2760 mm hoch sein, das Heki ist 11,6cm hoch, dann sind wir bei 2,88m und vielleicht noch 1-2cm Reifen und Meßtoleranz, ja das passt.
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Sicherheitsabstand......wozu?
Wenn 2m dransteht muss man nicht mit 2,1m probieren ob es doch vielleicht geht.
Das ist genauso wie mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Da wo 50 steht ist 51 eins zuviel ......Punkt!Geht ja nicht ums Probieren, sondern um die Unachtsamkeit. Es gibt Leute die nehmen auch solche Schilder aktiv nicht war.
Außerdem gibts diese Stangen teilweise schon.
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