Ohne Corona wäre das Thema schon längst vergessen,alle wären unterwegs und auf Achse.
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Wir werden den Schluss hoffentlich (noch) erleben:)
Warum? Die betroffenen Fahrzeuge sind jetzt schon 5 Jahre alt. Man muss nur noch 10 Jahre prozessieren und das Problem ist zu aller Zufriedenheit gelöst, weil die dann eh auf dem Schrott sind oder in Afrika fahren als Buschtaxi. -
Gibts für Österreich da auch News?
Danke
LG Alex -
Bestimmt hat Österreich auch ein paar raffgierige Anwälte, die die Panik anderer zum eigenen Vorteil nutzen.
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Gerade habe ich das Urteil vom LG Landau gelesen Az. 2 O 169/21
Fiat wurde auf Zahlung von Schadenersatz über 48155 E verurteilt und das bei einem Kasten der 2015 gekauft wurde.
Das ist das erste Urteil was kein Versäumnisurteil ist,natürlich legen sie Widerspruch ein,aber immerhin...Stellantis hat die Taktik geändert und schickt renommierte Kanzleien zu den Verhandlungen vor den LG.
O oder 0 das ist die Frage. -
Alter Hut, Werbeartikel vom Abgasanwalt, kein rechtskräftiges Urteil.
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Gerade habe ich das Urteil vom LG Landau gelesen Az. 2 O 169/21.
Würde gern den Originaltext lesen. - Hier taucht die Entscheidung nicht auf:
https://dejure.org/dienste/rec…richt=LG%20Landau%2FPfalz -
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und selbst wenn nur eine Landgericht Einzelfallentscheidung! Bei den Preisen die imo für gebrauchte Wohnmobile aufgerufen werden handelt da eh jemand mit Rosinen!
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Hier der Link : www.presseportal.de/pm/105254/5122408
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Dann kann er sich ja jetzt für 48000 Euro ein neues kaufen, ich drücke dem Kläger die Daumen
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Dann kann er sich ja jetzt für 48000 Euro ein neues kaufen, ich drücke dem Kläger die Daumen
Nein, kann er nicht. Der Kläger sieht keinen Pfennig und der RA hat auch den Artikel bei o. g. Link lanciert.
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Naja wenn der Kläger tatsächlich die Abschaltung nach Zeit in der SW hat, wäre es ein Selbstläufer. Aber nur dann.
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Hier der Link : www.presseportal.de/pm/105254/5122408
Moin, das Ding kenne ich.
Hat jemand den Urteilstext, würde ich d e n gerne lesen, keinen Bericht vom Bericht. -
Dann kann er sich ja jetzt für 48000 Euro ein neues kaufen, ich drücke dem Kläger die Daumen
Moin zusammen,ich zitiere aus dem Text:
"Der Kläger muss sein Pilote-Wohnmobil zurückgeben und sich auf den Schadensersatz eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht orientierte sich bei der Berechnung der Entschädigung an den Pkw-Fällen im Abgasskandal und ging dabei von einer Laufleistung von 300.000 Kilometern aus."
Wie hoch die Nutzungsentschädigung ist, die abgezogen wird wir auch nicht erwähnt, wird ja dann noch abgezogen. Hauptsache es wird mit hohen Entschädigungen für die Anwälte geworben...............
Gruß
(TH)omas
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Einfach mal nach Nutzungsentschädigung googeln.
Dafür gibt es eine Formel!Nutzungsentschädigung = Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : erwartete Gesamtlaufleistung (300000km)
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Hätte der Kläger sein Fahrzeug einfach so verkauft, hätte er mehr bekommen. Oder ist das der Robin Hood der Wohnmobilfahrer?
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Ein 7 Jahre altes Fahrzeug über den Neupreis verkaufen ?
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Mathe?
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Ist eine Frage wie viele Kilometer er gefahren ist!
Wenn er 100000km gefahren ist wird beim genannten Kaufpreis 16051Euro Nutzungsentschädigung fällig.
Zinsen nicht berücksichtigt......dazu müßte man die Festlegung aus dem Urteil kennen!
Und nicht denken das die gefahrenen Kilometer nur bis zur Klageerhebung gelten. Kilometerstand vom Tag der Rückgabe zählt. -
Ein 7 Jahre altes Fahrzeug über den Neupreis verkaufen ?
Wenn 15 Jahre alte für die Hälfte des Neupreises weg gehen? Warum nicht?
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