Frage zum Verkehrsschild
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Guten Tag, Holger - Dich kenne ich doch - bist Du nicht der mit dem blauen Mobil und der Katze als Beifahrer aus Bielefeld?
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Überall hinter dem Schild. Bedank dich bei denen, die dort in Horden aufgetaucht sind und sich nicht benehmen können.
Toll, dass wir hier für Newbies schon als Fahrschulersatz angesehen werden.
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Na klare Sache ......gilt natürlich nur für die Zufahrt! :affehand:
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Na klare Sache ......gilt natürlich nur für die Zufahrt! :affehand:
Und nur für Wohnmobile mit Alkoven.
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Bei solchen Fragen kriegt man schon Angst......:lacha:
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Bei solchen Fragen kriegt man schon Angst......
Bei möglichen Antworten und Analysen aber auch (ggl nach Stichworten Haltverbot&Geltungsbereich bringt mehr Zweifel als Erkenntnis). -
Durch das Verkehrsschild 1048-17 wird der Hinweis erbracht dass das parken für Reisemobile ausdrücklich erlaubt ist.
Das Halteverbot gilt also nur für die PKW,s.
Der schwarze Mercedes Kombi steht also tatsächlich Verbotswidrig. :D -
Viele lustige Antworten. Aber auch von welchen die meinen alles richtig zu wissen nicht ganz richtig. Sollte dieses Schild alleine stehen ist es nicht ausreichend definiert. Da sind die Probleme vorbestimmt
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Es fehlt evtl. "auf dem Seitenstreifen" oder " eingezeichnete Parkflächen". So wird es nur auf der Fahrbahn gelten.
Das auch für den Fahrschulersatz. Wirklich richtig deine Meinung?
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Stell dich hin und diskutier das mal mit der Politesse aus
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Kein Problem. Es gibt nichts zu diskutieren. Und eine Verkehrsüberwachungskraft kann dann eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderubg ausstellen gegen die man Widerspruch einlegt Alles andere wird dann anderswo entschieden. Es ist und bleibt, ein Haltverbot gilt nur auf der Fahrbahn. Ist ja auch kein Zonenhaltverbot und nicht weiter erläutert. Gerne aber nochmal in der Fahrschule nachfragen
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Würde ich genauso interpretieren. Das Schild gilt maximal bis zur nächsten Einmündung, wie auch immer man die auf so einem Platz definiert...
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Guten Tag, Holger - Dich kenne ich doch - bist Du nicht der mit dem blauen Mobil und der Katze als Beifahrer aus Bielefeld?
Ne, das bin ich nicht. Habe keine Katze und mein Kasten ist Silber. -
Ich danke euch allen für eure Antworten. Ich werde mich da einmal bei den Behörden erkundigen (Stadt, Polizei, Fahrschule). Die Schilder sind schon eher abschreckend.
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Ne, das bin ich nicht. Habe keine Katze und mein Kasten ist Silber.
Na, siehst Du, so langsam lernen wir Dich kennen.
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Ich finde die Frage auch durchaus spannend....würde es für alles hinter dem Schild gelten, hätte ich eher ein Gebietsschild erwartet...so ist es ja nur für eine "Straße", aber gilt das dann auch für Parkflächen? Nach Abzweigen?
Schade, dass es wiedermal von oben herab ins lächerliche gezogen wurde und man nun immernoch keine definitive Antwort hat, irgendwas zwischen doppeldeutig und von oben herab ohne echte Aussage.
Irgendwie ist ein Halteverbot auf einem Parkplatz auch sinnbefreit, selbst für "bestimmte Fahrzeuge".
Kay -
Hallo Kay
Ziemlich sicher ist gewollt gemeint, dass das parken auf diesem Parkplatz mit Reisemobil nicht erlaubt ist/sein soll.
Ziemlich sicher ist dass das nicht eindeutig aus dieser Kombination zu erkennen ist.
Ziemlich sicher ist die Diskussion mit der Ordnungsbehörde bei vermeintlichem Verstoß.
Was möchtest denn an Antworten erwarten, wenn selbst die aufstellende Ordnungsbehörde schon Fehler in der Gebietskennzeichnung macht?
Wir alle hier wissen sicherlich was gemeint ist und mir persönlich wäre ein
"es darauf ankommen lassen"
zu mühselig im weiteren Verlauf.Liebe Grüße
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Was möchtest denn an Antworten erwarten?
Da hast du Recht!
Meine initiale Fahrprüfung liegt nun schon einige Jahrzehnte zurück, wie wohl jene von vielen (den meisten?) hier.Seither gibt es diverse neue Verkehrssituationen (z.B. Doppelkreisverkehr), -Gesetze und -Schilder. Über deren Kenntnisse wurde ich nie mehr offiziell geprüft. Also habe ich mir auch nicht den H...... aufgerissen, um sie topseriös zu studieren, wie ein Fahrschüler. - Ging ja schon - ich konnte mich mit meinen spontanen Vor-Ort-Interpretationen auch ohne zu büffeln unfallfrei durchwursteln ;).
Deshalb kann ich absolut verstehen, wenn jemand hier eine Frage zu einer für ihn unklaren Beschilderungs-Kombination stellt.
Eine eindeutige Antwort von jemandem, der in dieser Frage wirklich kompetent ist, wäre nett, hilfreich und vor allem: Eine kleine Sache.Was ich jedoch nicht verstehen kann, sind Antworten wie: „Toll, dass wir von Newbies schon als Fahrschulersatz angesehen werden!“.
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Seither gibt es diverse neue Verkehrssituationen (z.B. Doppelkreisverkehr), -Gesetze und -Schilder. Über deren Kenntnisse wurde ich nie mehr offiziell geprüft. Also habe ich mir auch nicht den H...... aufgerissen, um sie topseriös zu studieren, wie ein Fahrschüler.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!Und ich weiß auch nicht was es da zu deuteln gibt. Absolutes Halteverbot für Wohnmobile auf dem kompletten Parkplatz.
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