Aufenthalt in geparktem Wohnmobil in SH generell verboten?!

  • Nicht genug damit, dass Schleswig-Holstein bekanntermaßen das einmalige Übernachten zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit unter Strafe stellt,


    Das ist nicht richtig, auch in Schleswig-Holstein steht die Übernachtung zur Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit nicht unter Strafe. Es mag nur etwas schwieriger sein das in dem Land zwischen den Meeren eine Übernachtung als eine solche zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit anerkannt wird.


    Wie schon im Beitrag #46 beschrieben stellt das Modellprojekt der Schleiregion zur Wiederöffnung des Tourismus bei dem auch Eckernförde mitmacht alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen.


    Hier mal zur Information über die Situation in Eckernförde ein Zitat aus einem Artikel in der Eckernförder Zeitung vom 28. April:


    „Der Parkstreifen in der Preußerstraße vor der Dünengolf-Anlage gehörte am vergangenen Wochenende den Wohnmobilen. Etwa 20 dieser Fahrzeuge standen nach Angaben des städtischen Ordnungsamtes dort, einige von ihnen auch über Nacht. Gewünscht ist das nicht. Und seit Dienstag auch nicht mehr erlaubt. Die Stadt Eckernförde hat dort eine entsprechende Beschilderung angebracht: Ab sofort dürfen dort nur noch Pkw geparkt werden. Damit hat die Stadt auf die Auswüchse der vergangenen Tage reagiert und Wohnmobilen das Parken auf diesen öffentlichen Stellplätzen untersagt. Wie auch auf dem benachbarten Parkplatz in der Preußerstraße, wie am Parkstreifen am Vogelsang oder Jungmannufer. Überall dort, wo unter dem blauen „P“-Schild ein Auto-Symbol angebracht ist, dürfen ausschließlich Pkw parken. – Quelle: https://www.shz.de/32054647 ©2021“


    Gruss Klaus

  • Oder im Schein von Wohnmobil auf PKW umschreiben lassen :)
    K

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  • Bei dem Zusatzschild aus Beitrag #62 spielt die 2,8t-Grenze keine Rolle, d.h. schwere SUV dürfen dort parken. Aber aus der Diskussion der Autobahnparplätze meine ich mich zu erinnern, dass Wohnmobile in diesem Sinne weder PKW's noch LKW's sind.
    Die 2,8t-Grenze spielt bei Parken auf Fußwegen und Seitenstreifen eine Rolle, da der Bodenbelag oft nicht für höhere Gewichte ausgelegt ist. In diesem Fall darf auch der PKW der ein zGG >2,8t hat dort nicht parken.


    Gruß Winfried

  • Bei dem Zusatzschild aus Beitrag #62 spielt die 2,8t-Grenze keine Rolle, ...


    Richtig


    Das Aufmacher Foto des von mir im Beitrag #62 zitierten Artikels zeigt die Beschilderung um die es geht. Unter dem Zeichen Parken (Zeichen 314) ist das Zusatzzeichen Personenkraftwagen (Zeichen 1010-58) angebracht und dieses Zusatzzeichen macht keinerlei Aussage über irgendein Gewicht.


    Über die Bedeutung diverser Zusatzzeichen in Bezug auf Wohnmobile gibt es immer wieder Diskussionen. Im September des vergangenen Jahres sah sich dann sogar eine Gruppe von Abgeordneten der FDP-Fraktion genötigt eine kleine Anfrage zu diesem Thema im Bundestag zu stellen. Eine Aussage in der Antwort der Bundesregierung bezieht sich auf die oben beschriebene Beschilderung.


    "Auf Parkplätzen, die mit den Zusatzzeichen 1010-58 oder 1010-59 gekennzeichnet sind, dürfen Wohnmobile nicht parken, da es sich nicht um Fahrzeuge handelt, die der reinen Personenbeförderung dienen."


    Damit sollten alle Unklarheiten geklärt sein.


    Gruss Klaus

  • Das mag in diesem Einzelfall etwas aufwändiger sein, aber im Prinzip läuft es an vielen Stellen schon so.
    An manchen Stellen kann man schon ohne handy/app gar nicht mehr legal parken und "schwups" weiss man auch, wer da geparkt hat. Da den QR cide mit einzubauen ist wirklich nur ein kleiner Schritt für den Softwareentwickler, aber ein grosser Schritt für den Überwachungsstaat.

  • Sonst wird überall rumgenölt, wie wenig weit die Digitalisierung Deutschlands sei aber wenn es um Verschwörungstheorien geht traust du dem "pösen" Staat alles mögliche zu?


    Was für ein Käse.


    EOT für mich, bevor ich weiter Trollfütterung betreibe.

  • Das mag in diesem Einzelfall etwas aufwändiger sein, aber im Prinzip läuft es an vielen Stellen schon so.
    An manchen Stellen kann man schon ohne handy/app gar nicht mehr legal parken und "schwups" weiss man auch, wer da geparkt hat. Da den QR cide mit einzubauen ist wirklich nur ein kleiner Schritt für den Softwareentwickler, aber ein grosser Schritt für den Überwachungsstaat.


    Oh ja, der Staat hat schon lange nach einer Möglichkeit gesucht, um festzustellen wo ich parke.:rolleyes:


    Gruß
    Micha

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