Aufenthalt in geparktem Wohnmobil in SH generell verboten?!

  • Geht doch nicht ums impfen....wenn das rechtmäßig ist, dann kann das doch angewendet werden, wenn die Zeiten wieder normal sind. Aber ich glaub einfach nicht, dass es rechtmäßig ist.

  • Es geht nicht ums impfen.
    Es geht darum, ob ich mich jetzt aufregen will, wo alle genervt sind, oder ob ich mir zutraue zu warten,
    bis in absehbarer Zeit keine Ordnungskraft sich für Kaffe im Auto interessiert.
    Aber, wer will, kann das ausdiskutieren, ob ein Kaffee aus dem Automaten juristisch anders zu bewerten ist
    als homecarcookingcoffee - have fun !

  • Also wenn es so ist, wie du geschildert hast, würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Stutzig macht mich die Bemerkung mit dem Sonnenaufgang. Wenn du den Sonnenaufgang in Eckernförde genießt und dort nicht übernachtet hast, aber aus der südlichen Heide kommst, dann hattest du also eine Anfahrt von mindestens 3 Stunden (ist wohl noch knapp gerechnet). Sonnenaufgang war um ca. 06:00 Uhr. Von daher kann ich den komischen Mitarbeiter der Stadt schon verstehen, wenn er dir nicht geglaubt hat, dass du nicht übernachtet hast. ;)


    Andererseits....was er glaubt ist unwichtig, er muss es beweisen können. Aber so ganz glaubwürdig finde ich deine Schilderung nicht. :rolleyes:


    Tja, manchmal tut man eben spezielle Dinge. Vor allem, wenn man wegen einer grassierenden Seuche und holsteinischer Landesgesetzgebung keine Möglichkeit zum Übernachten findet, aber trotzdem seine Termine wahrnehmen muss. Dann fährt man halt auch schon mal mitten in der Nacht los. Und wenn man die Möglichkeit hat, halt mit dem Pössl, denn da kann man ja drin Kaffee kochen ;)


    Nachtrag: Habe nicht behauptet, ich hätte den Sonnenaufgang genossen. Das war ein Zitat des Ordnungshüters. Aber ich bin tatsächlich um vier los am Dienstag :)

  • Manchmal helfen die Rezepte vonne alte Leute - hasse ma was gehört vonner Thermoskanne? Manno ...


    Nachtrag:
    Wahrscheinlich hätte ich mich auch geärgert und hätte ihm gesagt, dass ich gern das
    Bßgeld zahle, aber kein Autorenhonorar für seine Sonnenaufgangsprosa.
    Das wäre mir dann auch der etwas teurere Kaffee wert.

  • Es geht nicht ums impfen.
    Es geht darum, ob ich mich jetzt aufregen will, wo alle genervt sind, oder ob ich mir zutraue zu warten,
    bis in absehbarer Zeit keine Ordnungskraft sich für Kaffe im Auto interessiert.
    Aber, wer will, kann das ausdiskutieren, ob ein Kaffee aus dem Automaten juristisch anders zu bewerten ist
    als homecarcookingcoffee - have fun !


    Es geht tatsächlich nicht um Kaffee. Der Ordnungshüter hat ganz deutlich gemacht, dass man sich aus egal welchem Grund nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht darin aufhalten darf.

  • Nach meiner Auffassung werden wir wohl alle langsam gaga !!! :kotzan:
    Und durch das "Ermächtigungsgesetzt" (sorry so hiess das 1933) also durch das "Infektionsschutzgesetz" fühlt sich jetzt jeder bessere Blockwart aufgefordert endlich mal für Recht und Ordnung zu sorgen.


    Es völlig unpassend ein Infesktionsschutzgesetz mit einem Ermächtigungsgesetz von 1933 zu vergleichen. Das kann man so unwiedersprochen nicht stehen lassen. Das ist eine Verdrehung der Geschichte. Da hilft auch ein Sorry nicht.
    Michael Kiefer

  • Es geht tatsächlich nicht um Kaffee. Der Ordnungshüter hat ganz deutlich gemacht, dass man sich aus egal welchem Grund nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht darin aufhalten darf.


    Da hat er etwas falsch ausgedrückt, wenn er das so direkt gesagt hat.
    - Beurteilen kann ich das nicht, ich war bei dem Gespräch nicht dabei.

  • Zumal der "Fall" auch überhaupt gar nichts mit dem Infektionsschutzgesetz zu tun hat.


    Einfach mal das Landesnaturschutzgesetz von 2016 durchlesen.
    Da steht die Benutzung von Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt ist nur auf hierfür ausgewiesenen Flächen erlaubt ist.
    Was die Benutzung bedeutet haben schon einige Verfahren in der letzten Zeit geklärt.


    Kaffee trinken ist sicherlich noch keine untersagte Nutzung im Sinne des Landesgesetzes.

    Knaus BoxStar Solution4 Fiat 2,3 (X290) 150PS Goldschmitt Solar AHK Diesel-Power Chip... und sonst BMW R1200 GS LC Adv

  • Und durch das "Ermächtigungsgesetzt" (sorry so hiess das 1933) also durch das "Infektionsschutzgesetz" fühlt sich jetzt jeder bessere Blockwart aufgefordert endlich mal für Recht und Ordnung zu sorgen.


    Das gehört sich heutzutage so. Als Wohnzimmerrevoluzzer muss man halt aus einer Mücke (Infektionsschutzgesetz) einen Elefanten machen. Sonst würden alle anderen merken, dass, wenn man sich warm und sicher den Arsch breit drückt, ausser einer großen Klappe, nicht viel mehr drauf hat.

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime) Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

  • Soll ich wirklich damit anfangen, das was mir ein Ordungsamtsmitarbeiter oder sein Vorgesetzter sagt, für eine rechtssichere Interpretation des Rechts zu halten?


    Ich hatte gestern eine mittelbar, coronabedingte Besprechung mit einer Rechtspflegerin eines Nachlassgerichtes, die ich leider ergebnislos abbrechen musste, da sie selbst ihr kleines Teilgebiet des Nachlassrechts nicht verstand.

  • Tja, manchmal tut man eben spezielle Dinge.


    Aber ich bin tatsächlich um vier los am Dienstag :)


    .....innerhalb der noch geltenden Ausgangssperre bis fünf Uhr morgens.
    Ja, das ist alles schon sehr speziell. :rolleyes:

  • Hier in Schleswig-Holstein gibt es Plätze mit wohnmobil Zeichen auf denen alle bis 22 Uhr stehen dürfen, auf PKW Stellplätzen sind wir ebenfalls zum weiterfahren aufgefordert worden, übernachtung derzeit nur mit Voranmeldung und lucaapp


    Wenn die Parkplätze entsprechend ausgewiesen sind, ist das zwar unterm Strich m.E. auch eine höchst unschöne Entwicklung, aber immerhin transparentes und direkt nachvollziehbares Recht. Besagter Parkplatz des Geschehens ist aber in keiner Weise einschränkend beschildert. Wenn man also die ganz spezielle Eckernförder Interpretation der schleswig-holsteineinischen Rechtssprechung nicht zuvor durch übersinnliche Erleuchtung vorausahnen konnte, läuft man den Ordnungshütern in's offene Messer. Dies widerspricht nach meiner Meinung auf's gröbste dem Grundsatz der Normenklarheit.
    Bottom Line: Wenn sie (*Platzhalter für einen Fluch*) da keine Wohnmobile wollen, warum stellen sie nicht einfach ein (*Platzhalter für ein Fäkalwort*) Schild auf, dann wissen alle bescheid.

  • Einfach mal das Landesnaturschutzgesetz von 2016 durchlesen.
    Da steht die Benutzung von Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt ist nur auf hierfür ausgewiesenen Flächen erlaubt ist.
    Was die Benutzung bedeutet haben schon einige Verfahren in der letzten Zeit geklärt.


    Kaffee trinken ist sicherlich noch keine untersagte Nutzung im Sinne des Landesgesetzes.


    Wenn es in einem Wohnmobil stattfindet, DOCH. Genau das wurde mir mehrfach vom Warnwestenträger und dann auch von seinem Chef explizit bestätigt.

  • Soll ich wirklich damit anfangen, das was mir ein Ordungsamtsmitarbeiter oder sein Vorgesetzter sagt, für eine rechtssichere Interpretation des Rechts zu halten?


    Nein, das hat auch keiner verlangt.
    Du könntest es als Begleitumstände Deines Lebens nehmen, dass Dich falsche Interpretationen nerven.


    Und das:
    " Ich hatte gestern eine mittelbar, coronabedingte Besprechung mit einer Rechtspflegerin eines Nachlassgerichtes, die ich leider ergebnislos abbrechen musste, da sie selbst ihr kleines Teilgebiet des Nachlassrechts nicht verstand. "


    mag Deine verärgerte Grundstimmung erklären, hat aber mit Kaffee im Wohnmobil nicht so viel zu tun,
    es sei denn, Du hättest die Dame zum Gespräch in Deine Kiste eingeladen ... - aber hier würden wir abschweifen ...

  • Wenn es in einem Wohnmobil stattfindet, DOCH. Genau das wurde mir mehrfach vom Warnwestenträger und dann auch von seinem Chef explizit bestätigt.


    Seid doch nicht alle so kompliziert:
    Du hast doch sicher nur noch im Wagen gesessen, weil da so ein komisches Knacken zu hören war -
    als reine Vorsichtsmaßnahme vor der Weiterfahrt.

  • Mein Schwager aus S-H baut in seinem California im Alltag immer das Bett aus... womöglich ist das der Unterscheid zu einem Wohnraum.

    Gruß Marc
    Adria Twin Supreme 640 SGX, 2,3 140PS BJ 2020 (Markise, 2. Wohnraumbatterie, Rückfahrkamera, Fahrräder innen, SOG, Solartasche) ca 10l/100km
    2020 Kroatien, Thüringen 2021 Griechenland, Allgäu 2022 Portugal, Jersey 2023 Österreich, Schottland Sylt


  • Bottom Line: Wenn sie (*Platzhalter für einen Fluch*) da keine Wohnmobile wollen, warum stellen sie nicht einfach ein (*Platzhalter für ein Fäkalwort*) Schild auf, dann wissen alle bescheid.


    Der Umstand war und ist aber ein anderer in der Kausalität der Situation.


    Andreas hat den Text der gesetzlichen Vorgabe nun doch verlinkt und der Amtsleiter der hiesigen Behörde dir bestätigt.


    Im übrigen hat diese gesetzliche Vorgabe auch nichts mit der derzeitigen Situation zu tun und ist "Normalzustand" in der Aussage im Gesetzestext.


    Dir wurde halt nicht so recht geglaubt einen Kaffee jetzt trinken zu wollen, aus runden 440 Kilometer Entfernung mit früh morgendlicher Anreise und es bestand halt Grund der Annahme zu den getätigten Aussagen des Warnwestenträgers.


    Liebe Grüße

  • Dir wurde halt nicht so recht geglaubt einen Kaffee jetzt trinken zu wollen, aus runden 440 Kilometer Entfernung mit früh morgendlicher Anreise und es bestand halt Grund der Annahme zu den getätigten Aussagen des Warnwestenträgers.


    Da müsste der Motor ja noch warm gewesen sein?

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