Aufenthalt in geparktem Wohnmobil in SH generell verboten?!

  • Moin!


    Drehen denn jetzt bald alle am Rad? Nicht genug damit, dass Schleswig-Holstein bekanntermaßen das einmalige Übernachten zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit unter Strafe stellt, jetzt ist offenbar auch schon der kurze Aufenthalt am Tage im ordnungsgemäß geparkten Wohnmobil verboten.
    So wurde mir das von einem Eckernförder Ordnungsamtsmitarbeiter erläutert. Sobald das Fahrzeug "Wohneinbauten" enthält, ist der Aufenthalt im Fahrzeug eine genehmigungspflichtige Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums nach §37 Landesnaturschutzgesetz. Auf meine Nachfrage präzisierte er, dass der Aufenthalt in einem PKW keine solche Sondernutzung darstellt, allerdings nur, sofern dieser keine "Wohneinbauten" enthält. Es kommt also nicht auf die Art der Fahrzeugzulassung an, sondern auf die "Wohmöglichkeit".
    All das gilt offenbar (wie auch in meine Fall) sogar für kurze Zeiträume. Beispielsweise darf ein PKW-Parker durchaus in seinem Fahrzeug Kaffee trinken, ein Wohnmobilparker aber nicht. Gleiches gilt für's Warten auf eine Verabredung (wie in meinem Fall - mit Kaffee in der Hand, auf dem Fahrersitz), aufwärmen nach dem Spaziergang, während des Regenschauers im Trocknen sitzen, Kinder versorgen usw. Alles von besagtem Ordnungsamtsmitarbeiter bestätigt: Wer ein zu "Wohnzwecken" geeignetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellt, muss es umgehend verlassen, ansonsten ist ein Bußgeld fällig.
    Also langsam wird's echt krass finde ich. Die Behörden schießen offenbar deutlich über's Ziel hinaus. Nicht nur, dass man sich von deren Erfüllungsgehilfen, nur weil man einen Pössl fährt, der Lüge bezichtigen lassen muss (s.u.), sie wollen offenbar je nach genutztem Fahrzeug auch gleich noch die Freizügigkeit abschaffen (siehe ebenfalls unten).


    Abschließend eine Zitatesammlung des Gesprächs mit dem Herrn mit der Warnweste, das ca. 15 Minuten nach meiner Ankunft auf dem fast leeren Parkplatz geführt wurde, weil ich auf dem Fahrersitz sitzend mit dem Kaffee in der Hand auf meine Verabredung gewartet habe. Der Pössl passte übrigens perfekt in die eingezeichnete Parklücke.
    "Sie wissen schon, dass Campen hier verboten ist?" (Ansttat "Guten Morgen")
    "Wo kommen Sie denn her? Ihr Kennzeichen ist doch von weiter weg. Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie hier nicht übernachtet haben!"
    "Wo haben Sie denn gebucht? Ohne Buchung dürfen Sie hier gar nicht her kommen!"
    "Wenn das alle machen würden ... hier sitzen und den Sonnenaufgang genießen!"
    "Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchitkeit ist in SH nur auf Parkplätzen an Bundesfernstraßen gestattet!"
    "Ich biete Ihnen ein Ordnungsgeld von 50€ an. Wenn Sie das nicht annehmen, wird's teurer!"


    Säuerliche Grüße,
    Tom
    Nachtrag: Meine Nachfrage beim Chef des Ordnungsamtes "Amt Schlei" ergab, dass das alles so seine Richtigkeit habe und dagegen vorzugehen zwecklos sei, da ja alles bereits "ausgeurteilt" sei. Mir fehlen die Worte - noch immer.


  • Das Urteil ist bekannt, das stellt aber m.E. auf das "Übernachten" ab. Das kann man durchaus als "Wohnzweck" bezeichnen, wenn man am Urlaubsort angekommen ist, so wie in dem verhandelten Fall. Ist "Kaffee trinken auf dem Fahrersitz" damit vergleichbar? Ich meine nicht.

  • Naja, aber das verlinkte Urteil bezieht sich auf jemand, der mehrere Tage auf einem "normalen" Parkplatz verbracht hat.
    Das ist ja wohl ein gewaltiger Unterschied zu "Auto abstellen und drin warten". Selbst beim warten einen Kaffee zu trinken ist doch kein "Wohnzweck"


    Irgendwie klingt das, als hätte jemand seinen Strafzettelblock noch leer gehabt. Oder das Fernsehen in der Nähe, und man müsste beweisen, das man hart durchgreift, um zu verhindern, dass die "Modellregion" durch nicht angemeldete Touristen überannt wird.

  • dann solltest du Widerspruch einlegen. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, weil dies bedeuten würde, dass auch alle California-Fahrer (wo es oft der Alltagswagen ist) in S-H nicht mehr fahren dürften, weil Schränke und ggf eine Kochmöglichkeit vorhanden ist.


    Ich denke aber es geht nicht um das Trinken des Kaffees, sondern, dass du ihn vorher wahrscheinlich dort zubereitet hast. Dann ist es schon wieder eher ein Wohnzweck.
    Kaufst duz also im Baumarkt 100l Farbe und willst die mit deinem Kasten transportieren, darfst du einen im Baumarkt gekauften Kaffee trinken, selber kochen und trinken hingegen nicht.

    Gruß Marc
    Adria Twin Supreme 640 SGX, 2,3 140PS BJ 2020 (Markise, 2. Wohnraumbatterie, Rückfahrkamera, Fahrräder innen, SOG, Solartasche) ca 10l/100km
    2020 Kroatien, Thüringen 2021 Griechenland, Allgäu 2022 Portugal, Jersey 2023 Österreich, Schottland Sylt

  • Ich denke aber es geht nicht um das Trinken des Kaffees, sondern, dass du ihn vorher wahrscheinlich dort zubereitet hast. Dann ist es schon wieder eher ein Wohnzweck.
    Kaufst duz also im Baumarkt 100l Farbe und willst die mit deinem Kasten transportieren, darfst du einen im Baumarkt gekauften Kaffee trinken, selber kochen und trinken hingegen nicht.


    Ich koche Kaffee, also wohne ich? Hmmm

  • tatsächlich könnte ich mir vorstellen, dass dies als Begründung herhält. alles andere würden ja irgendwie keinen Sinn machen.

    Gruß Marc
    Adria Twin Supreme 640 SGX, 2,3 140PS BJ 2020 (Markise, 2. Wohnraumbatterie, Rückfahrkamera, Fahrräder innen, SOG, Solartasche) ca 10l/100km
    2020 Kroatien, Thüringen 2021 Griechenland, Allgäu 2022 Portugal, Jersey 2023 Österreich, Schottland Sylt

  • Nach meiner Auffassung werden wir wohl alle langsam gaga !!! :kotzan:
    Und durch das "Ermächtigungsgesetzt" (sorry so hiess das 1933) also durch das "Infektionsschutzgesetz" fühlt sich jetzt jeder bessere Blockwart aufgefordert endlich mal für Recht und Ordnung zu sorgen.
    Eigentlich schäme ich mich so langsam für das was hier abgeht, Schutz für die Älteren, Bildung für die Kinder und Jugendlichen, Maskenbeschaffung und Impfung bekommt dieses Land nicht gescheit auf die Pfanne, aber wegsperren und Knöllchen schreiben das klappt prima :kotzan:
    Ich habe fertig !!!

    "Gustl": Adria Twin 640 SPX, Fiat Ducato heavy 3.0, 04/2015, ORC 255/60R18,
    2x150 Ah LiFePO4, 2500W WR, 70A Schaudt LB, böse Nespresso, Sat+TV, LPG Tank 50 L

  • Es gab mal eine Zeit, da galt für mich die Devise „Wer mich nicht als Gast will, bekommt auch mein Geld nicht“.
    Nur wo will ich nach der Devise in D eigentlich noch hin?
    An der Mosel, an der ich lebe, ist das Ordnungsamt und die Berichterstattung in den lokalen Medien ähnlich gepolt, wie im hohen Norden der Republik.

  • Es ist sinnvoll, das Verhalten von Wohnmobilisten zu regeln, weil es so viele geworden sind.
    Es hat auch leider immer wieder viele gegeben, die sich nicht an tolerierte Verhaltensweisen gehalten haben,
    sondern meinten, sie könnten übertreiben.
    Da wird dann schnell einmal ein Grundsatz über Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit als
    Erlaubnis für eine Übernachtung egal wo angesehen.
    Wir - oder einge von uns - sind also selber daran schuld, dass sich nun auch sogar Gerichte damit befassen müssen.


    Ein Polizist, der eine Anweisung bekommt, wie er auf wildparkende Wohnmobile zu reagieren hat,
    wird sich nicht aus Mitgefühl in die Nesseln setzen wollen.
    Das ist keine Intoleranz gegenüber Wohnmobilisten, sondern eine Rechtslage, die sich leider so entwickelt hat
    und das nicht, weil die Polizisten immer uneinsichtiger geworden sind.


    Nehmt Euren Stuhl, setzt Euch 50m weiter und alles ist gut.

  • Vor zwei Wochen war das am Rhein in Boppard kein Problem. Wir standen auf dem Parkplatz am Rhein, Frau kocht Kaffee, Ordnungsamt kommt und schaut. Hinweis auf keine Übernachtung und Ausgangssperre ab 2100. Foto für die Akte und Beweis, dass wir am nächsten Tag nicht wieder am gleichen Platz stehen und doch übernachtet haben. Das war's.


    Keine Diskussion wie oben.

  • Hier in Schleswig-Holstein gibt es Plätze mit wohnmobil Zeichen auf denen alle bis 22 Uhr stehen dürfen, auf PKW Stellplätzen sind wir ebenfalls zum weiterfahren aufgefordert worden, übernachtung derzeit nur mit Voranmeldung und lucaapp

  • Also wenn es so ist, wie du geschildert hast, würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Stutzig macht mich die Bemerkung mit dem Sonnenaufgang. Wenn du den Sonnenaufgang in Eckernförde genießt und dort nicht übernachtet hast, aber aus der südlichen Heide kommst, dann hattest du also eine Anfahrt von mindestens 3 Stunden (ist wohl noch knapp gerechnet). Sonnenaufgang war um ca. 06:00 Uhr. Von daher kann ich den komischen Mitarbeiter der Stadt schon verstehen, wenn er dir nicht geglaubt hat, dass du nicht übernachtet hast. ;)


    Andererseits....was er glaubt ist unwichtig, er muss es beweisen können. Aber so ganz glaubwürdig finde ich deine Schilderung nicht. :rolleyes:

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