Moin!
Drehen denn jetzt bald alle am Rad? Nicht genug damit, dass Schleswig-Holstein bekanntermaßen das einmalige Übernachten zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit unter Strafe stellt, jetzt ist offenbar auch schon der kurze Aufenthalt am Tage im ordnungsgemäß geparkten Wohnmobil verboten.
So wurde mir das von einem Eckernförder Ordnungsamtsmitarbeiter erläutert. Sobald das Fahrzeug "Wohneinbauten" enthält, ist der Aufenthalt im Fahrzeug eine genehmigungspflichtige Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums nach §37 Landesnaturschutzgesetz. Auf meine Nachfrage präzisierte er, dass der Aufenthalt in einem PKW keine solche Sondernutzung darstellt, allerdings nur, sofern dieser keine "Wohneinbauten" enthält. Es kommt also nicht auf die Art der Fahrzeugzulassung an, sondern auf die "Wohmöglichkeit".
All das gilt offenbar (wie auch in meine Fall) sogar für kurze Zeiträume. Beispielsweise darf ein PKW-Parker durchaus in seinem Fahrzeug Kaffee trinken, ein Wohnmobilparker aber nicht. Gleiches gilt für's Warten auf eine Verabredung (wie in meinem Fall - mit Kaffee in der Hand, auf dem Fahrersitz), aufwärmen nach dem Spaziergang, während des Regenschauers im Trocknen sitzen, Kinder versorgen usw. Alles von besagtem Ordnungsamtsmitarbeiter bestätigt: Wer ein zu "Wohnzwecken" geeignetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellt, muss es umgehend verlassen, ansonsten ist ein Bußgeld fällig.
Also langsam wird's echt krass finde ich. Die Behörden schießen offenbar deutlich über's Ziel hinaus. Nicht nur, dass man sich von deren Erfüllungsgehilfen, nur weil man einen Pössl fährt, der Lüge bezichtigen lassen muss (s.u.), sie wollen offenbar je nach genutztem Fahrzeug auch gleich noch die Freizügigkeit abschaffen (siehe ebenfalls unten).
Abschließend eine Zitatesammlung des Gesprächs mit dem Herrn mit der Warnweste, das ca. 15 Minuten nach meiner Ankunft auf dem fast leeren Parkplatz geführt wurde, weil ich auf dem Fahrersitz sitzend mit dem Kaffee in der Hand auf meine Verabredung gewartet habe. Der Pössl passte übrigens perfekt in die eingezeichnete Parklücke.
"Sie wissen schon, dass Campen hier verboten ist?" (Ansttat "Guten Morgen")
"Wo kommen Sie denn her? Ihr Kennzeichen ist doch von weiter weg. Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie hier nicht übernachtet haben!"
"Wo haben Sie denn gebucht? Ohne Buchung dürfen Sie hier gar nicht her kommen!"
"Wenn das alle machen würden ... hier sitzen und den Sonnenaufgang genießen!"
"Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchitkeit ist in SH nur auf Parkplätzen an Bundesfernstraßen gestattet!"
"Ich biete Ihnen ein Ordnungsgeld von 50€ an. Wenn Sie das nicht annehmen, wird's teurer!"
Säuerliche Grüße,
Tom
Nachtrag: Meine Nachfrage beim Chef des Ordnungsamtes "Amt Schlei" ergab, dass das alles so seine Richtigkeit habe und dagegen vorzugehen zwecklos sei, da ja alles bereits "ausgeurteilt" sei. Mir fehlen die Worte - noch immer.