Gestern auf den „Schreibtisch“ geflattert - Hier ungekürzt und kommentarlos:
Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)
Durchführung der Hauptuntersuchung
Untersuchungspunkt 6.4.3
Andere Teile der elektrischen Anlage: Elektrische Leitungen, Batterien
Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Zustand: Auffälligkeiten
Vollzug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
Hauptsächlich betroffene Fahrzeuge: EG-Fahrzeugklasse M Aufbauart SA, Nationale Fahrzeugklassen
16/0500 - SO.KFZ WOHNMOBIL 21/0500 - SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T
Batterie ohne ECE R10 Nachweis: 3.1.4.3 - Erheblicher Mangel Keine Zuteilung der Prüfplakette
Batterie nicht ECE-konform (z.B. Eigenbau):
3.1.4.4 - Fahrzeug verkehrsunsicher
Vorhandene Prüfplakette entfernen - Zulassungsbehörde benachrichtigen