Beherbergungsverbot gilt für Wohnmobilstellplätze?

  • Gerade eben gelesen:


    Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg
    dpa
    https://www.msn.com/de-de/unte…-BB1a3npp?ocid=spartanntp
    Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.


    Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
    Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen «Treiber» des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

  • Von Wohnmobilstellplätzen und Campingplätzen steht da nix. Gruß Holger


    Doch, es wurde die


    Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote (Corona-Verordnung Beherbergungsverbot – CoronaVO Beherbergungsverbot) Vom 15. Juli 2020 (in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung)


    ausser Vollzug gesetzt. In der heisst es wörtlich:


    § 1 Begriffsbestimmungen


    Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Begriff


    „Beherbergungsbetrieb“ Unternehmen, die in der Regel gegen Entgelt Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, wie z. B. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie vergleichbare Einrichtungen,
    „beherbergen“ die Zurverfügungstellung einer in der Regel entgeltlichen Übernachtungsmöglichkeit durch einen Beherbergungsbetrieb,
    „Wohnsitz“ das ständige Niederlassen an einem Orte, wobei dies gleichzeitig an mehreren Orten erfolgen kann,
    „aufhalten“ die Anwesenheit an einem Ort von mindestens 48 Stunden.

    Fundort der Verordnung:
    https://www.baden-wuerttemberg…navo-beherbergungsverbot/

    Und hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü:
    https://verwaltungsgerichtshof…gesetzt/?LISTPAGE=1212860

    Damit, und nur damit, nicht mit Zeitungsartikeln oder Politikermeinungen, sollte es möglich sein, einen unsicheren Betreiber zu überzeugen.

    Grüßle aus Baden, Jörg

    Grüße aus dem Dreiländereck, Jörg


    Vantourer 540 D | 2.3 L Multijet 160 | 9-Gang Automatikgetriebe | L2H2 | 2021

  • Manch einer brauchts genaz genau. Wenn eine Verordnung gekippt wird, so wie in diesem Fall, dann braucht man sich nicht wieder jeden Halbsatz einzeln raussuchen. Eine gekippte Verordnung gilt in ihrer Gesamtheit nicht mehr. Ganz easy.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


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  • Landkreis Ravensburg... die wollen bestimmt in den CenterParc. Ich find ja CenterParc prima, genauso wie Kreuzfahrtschiffe, Ferienclubs, Ballermänner... sollte noch viel mehr davon geben....

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


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  • Verwaltungsgericht in BW hat es doch heute gekippt und Sachsens Regierung hat sofort zurück gezogen. Da sieht man aber mal wie in unserem Rechtsstaat die Grundrechte mißbraucht werden. Das mit der Ausgangssperre ist das nächste Thema. Bin gespannt was da noch alles kommt.

    Werd endlich erwachsen! War ich schon mal. War doof. :zungelang:
    Vantourer 630L; Fiat Multijet 150; 300WP;2500W WR; 30l LPG-Tank; 200AH LiFePO4

  • ......Da sieht man aber mal wie in unserem Rechtsstaat die Grundrechte mißbraucht werden.


    Das ist doch genau der Vorteil vom Rechtsstaat, dass hinterfragt werden kann. wo gibt es das sonst? Was uns in einigen Teilen der Bevölkerung aber fehlt ist, dass das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung(en) nicht akzeptiert wird: "ICH entscheide, so wie ich will" :kotzan:

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