Hallo aus der Südpfalz,
Ich habe vor meinen Kasten(Bürstner City Car 640) auf 3850 kg auflasten zu lassen.
Es ist schon eine Zusatzluftfederung eingebaut.
Meine frage: Sind noch technische Umbauten notwendig?
Gruß Peter
Hallo aus der Südpfalz,
Ich habe vor meinen Kasten(Bürstner City Car 640) auf 3850 kg auflasten zu lassen.
Es ist schon eine Zusatzluftfederung eingebaut.
Meine frage: Sind noch technische Umbauten notwendig?
Gruß Peter
Theoretisch nein wenn es für die Zusatzluftfeder ein passendes Auflastungsgutachten gibt und die darin beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Auflastungsgutachten gibt es dafür nicht, nur eine Bescheinigung von TÜV.
Habe jetzt Bürstner angeschrieben, ob ich von denen ein Gutachten bekommen.
Bei den älteren Modellen ist kein techn. Aufwand bis max. 3850kg nötig.
Habs auch machen lassen.
Bei den aktuellen Modellen sind es weniger als die möglichen 3850kg (ich meine es sind nur 3650kg) ohne Umbau.
Du musst dir vom Händler eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, damit zum TÜV und anschließend das Ganze beim Strassenverkehrsamt/Bürgerdienst eintragen lassen.
Vieles dank,
Das Baujahr ist 2017. Habe das Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bürstner angefordert, die haben auf der Internetseite so ein Kontaktformular.
Habs auch machen lassen.
Bevor da jetzt Begehrlichkeiten erweckt werden.....abwarten ob Bürstner etwas schickt was ich nicht glaube und aufpassen einmal Triebkopf mit Fahrgestell (Teilintegrierter) und einmal Kastenwagen.
Von welchem ursprünglichem Basisfahrzeug (so wie es beim Basisfahrzeughersteller vom Band gehupft ist) ist überhaupt die Rede 33L, 35L oder 35H.
Wie finde ich heraus was für ein Basisfahrzeug ich habe, 33L,35L oder35H?
Typenschild von Fiat vorne im Motorraum.
COC des Basisfahrzeuges. Im COC des Ausbauers (Bürstner) steht in der Regel nur das was es jetzt ist.
Typenschild geht auch wenn der Ausbauer es nicht geändert hat.
Typenschild von Fiat vorne im Motorraum.
Dankeschön
Hallo,
ich habe auf dem Typenschild nur die Angabe der Achslast gefunden:
VA 1850,HA 2000 und irgend etwas mit 6000 kg.
Dann ist es ein 35 L
Die 6000 kg sind die Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb
Grüße
Manfred
Habe das Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bürstner angefordert...
Ich tippe mal.... du wirst, wenn überhaupt eine lapidare Antwort bekommen in der steht, du musst die Hinterachse anlasten lassen. Wenden Sie sich an die entsprechenden Hersteller.... So antwortet z.B. Knaus.
In deinem Fall, du hast schon eine ZLF drin, also brauchst du das Auflastgutachten davon. Die TÜV-Bescheinigung.... vielleicht klappt es damit, aber nur wenn du bei dem selben TÜVler landen kannst, dann könnte was gehen...
Hallo,
Habe von Bürstner grünes Licht bekommen und kann mein Fahrzeug auflasten, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Freu
Es ist doch irrelevant was für eine Marke man fährt um auszulasten, Entscheidend ist das verbaute FIAT Fahrwerk, was die meisten Kasten fahren. Was ich nicht verstehe, wenn man schon auflastet, warum auf 3850 kg und nicht gleich auf 4t. Es ist über 3,5t eh egal ob 3850, 4 oder 7,5 to. Die Konsequenzen sind gleich. Außer das Fahrwerk lässt nicht mehr als 3850 zu ohne weitere Änderungen.
Es ist doch irrelevant was für eine Marke man fährt um auszulasten, Entscheidend ist das verbaute FIAT Fahrwerk, was die meisten Kasten fahren. Was ich nicht verstehe, wenn man schon auflastet, warum auf 3850 kg und nicht gleich auf 4t. Es ist über 3,5t eh egal ob 3850, 4 oder 7,5 to. Die Konsequenzen sind gleich. Außer das Fahrwerk lässt nicht mehr als 3850 zu ohne weitere Änderungen.
Die Steuer ändert sich von 240.- auf .....
Es ist doch irrelevant was für eine Marke man fährt um auszulasten, Entscheidend ist das verbaute FIAT Fahrwerk, was die meisten Kasten fahren. Was ich nicht verstehe, wenn man schon auflastet, warum auf 3850 kg und nicht gleich auf 4t. Es ist über 3,5t eh egal ob 3850, 4 oder 7,5 to. Die Konsequenzen sind gleich. Außer das Fahrwerk lässt nicht mehr als 3850 zu ohne weitere Änderungen.
Bis 3850 sind ohne techn. Veränderung zulässig. Darüber hinaus muss am Fahrwerk eine Veränderung vorgenommen werden. Ist keine Frage der Möglichkeit sondern der Vorschrift.
Richtig was aber gerade mal 10 Euro pro 200kg ausmacht oder 20 Euro von Basis 3500kg. Ich kenne kein Kasten der mehr als 4t aufgelastet ist. Daher ist es denke ich kein wirkliches Argument in Bezug auf die 10Euro.
Es ist über 3,5t eh egal ob 3850, 4 oder 7,5 to. Die Konsequenzen sind gleich.
Halt eben nicht. Die Steuer steigt. Und bei 7,5t .....rechnet sich das schon.
Bis 3850 sind ohne techn. Veränderung zulässig. Darüber hinaus muss am Fahrwerk eine Veränderung vorgenommen werden. Ist keine Frage der Möglichkeit sondern der Vorschrift.
Okay das mag sein. Trotzdem noch mal ein Einwand. Wenn ich auf 3850 ohne Änderungen auflisten kann, was ich nicht glaube das es pauschal für alle so gilt, dann fahre ich schon am Limit laut TÜV. Macht es dann Sinn ohne technische Änderungen wie andere Federn, Reifen plus Felgen usw. aufzulasten? Ich glaube mal gelesen zu haben, dass mit einem Light Fahrwerk eine Auflastung pauschal nicht möglich ist.
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