Das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs ist höchstwahrscheinlich eine sog. " Unerlaubte Sondernutzung ".
In München gilt eventuell das Bayrische Strassen- und Wegegesetz (BayStrWG).
Zu lesen ist § 18b BayStrWG, das Sondernutzungen regelt :
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-18
Da eine Genehmigung zur Sondernutzung wohl nicht vorliegt, gilt möglicherweise § 18b und dann müßte die Kiste weg, sonst könnte die Polizei sogar abschleppen lassen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-18b
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