Eine Drohne soll es werden...

  • Es geht ja beim Datenschutz nur um die Rechte der Personen die zufällig mit auf den Video/Foto sind.
    Hierbei handelt es sich ja primär darum, dass die Personen, die erkannt werden können bzw anhand der Aufnahmen identifiziert werden können ihr Einverständnis zu den Aufnahmen abgeben müssen.


    Hat den jemand einmal die Aufnahmen einer Drohne aus 20m Entfernung gesehen?
    Durch den Weitwinkel ist das wie, eine Stecknadel im Heuhaufen....


    Da ist gar nichts mehr mit Gesicht erkennen.


    Bei 40m Entfernung, summt die immer noch so laut, dass sie nicht heimlich fliegen geschweige denn Aufnahmen machen kann, und wenn...
    Ist das wie ein Blick ins Fussballstadion.


    Da ist jeder von uns vor einer Sehenswürdigkeit oder auf einem Marktplatz von Touristen mit ihren kleinen Taschenknipsen die mit 20x optischem Zoom arbeiten zig mal schneller und unhörbarer abgelichtet, als man bis drei zählen kann.
    Dann müsste ja für jedes objektiv ab 300mm Brennweite ein Befähigungsnachweis, (weist du was du tust) ein Kenntnisnachweis, (Gesetzeslage bei Aufnahmen usw) sowie ein GPS OrtungsChip mit eingebaut werden, zum Nachweis, wenn man sich auf öffentlichen Plätzen befindet, das man sich das objektiv freischalten lassen muss, wenn man mit diesem objektiv jetzt ein Foto machen möchte, das die SN Der Kamera mit GPS Daten des Ortes über ein per Bluetooth verbundenes Mobiltelefon an die Behörde übermittelt wird.


    Möchte man diesen nicht zustimmen, schaltet das objektiv nicht frei.


    Von den ganzen Camcorder Filmern in der Stadt und bei Attraktionen ganz abgesehen...


    Von den ganzen, Handy im Anschlag und überall draufhalten Jugendlichen, ganz abgesehen....


    Genau so ist es bei den Drohnen.
    Die Mehrheit wird dort fliegen, wo sie tolle Landschaftsaufnahmen machen kann, selbst wenn ihr sie mal sehen solltet in naher (20m) Entfernung, werdet ihr mit Sicherheit nicht zu erkennen sein.


    Und die,die euch Filmen wollen, müssen so dicht ran, dass hört man dann auch durch die geschlossene Fensterscheibe und bleibt also nicht unbemerkt.


    Ich verstehe diesen ganzen, hilfe, ich könnte gefilmt werden, hype nicht


    Und während ihr euch noch im Sommer am stand stehend aufregt, hat der Vater nebenan sein Kind schon 29x mit euch im Hintergrund, mal dicht dran , mal von vorne, mal seitlich im Kasten....

    VG aus Hamburg H e l g e


    Seit 14.08.2022 nun Teilintegrierter Fahrer - schön warˋs mit dem Adria KaWa die Jahre über, aber wir testen jetzt mal „mehr Platz“ mit dem KNAUS Sky Ti 650MG

  • Was machst du auf dem CP, wenn da eine Drohne fliegt und der Pilot ist der Besitzer des CP oder einer mit Erlaubnis des Besitzers? Der darf das.


    Der Pilot verliert seine Lizenz der Leichtgläubigkeit.
    Vertrau mir unter den gegebenen Möglichkeiten. Er wird nicht glücklich.

  • Wie ich immer sage, leben und leben lassen und wenn einer Drohne fliegt als Hobby stört mich das auch nicht mehr, als wenn einer neben mir den Grill anwirft Wenn der Rauch halt zu mir zieht, mache ich die Tür zu und setze mich irgendwo hin, wo ich Luft bekomme. Oder ich nehm 2 Bier mit und trinke die gemeinsam mit dem Mann am Grill. Aufregung in meiner Freizeit verkürzt nur mein leben.

  • Es ist gesetzgegend nicht erlaubt, fremde Personen unter deren Zustimmung zu filmen oder fotografisch in eine Speicherung zuzuführen.
    Ihr ändert nix daran mit noch so viel Argumentationen.
    Dein Bier ändert nicht meine Rechte.

  • Es ist gesetzgegend nicht erlaubt, fremde Personen unter deren Zustimmung zu filmen oder fotografisch in eine Speicherung zuzuführen.


    Das musst du dem dann aber auch beweisen und da zählen nur direkte also formatfüllende Aufnahmen dazu Irgendwo im Pixelbereich zählt gar nicht, außerdem kann er nach dem Filmen auch Gesichter oder Kennzeichen unkenntlich machen. Flug und filmen ist also erst mal nicht verboten mit Zustimmung des Besitzers.

  • Überfliegt mich deine Drohne mit privatrechtlichen Aufnahmen, ohne meine Zustimmung....findet sich durch mich der Pilot.
    Du hast keine Argumentation der privatrechtlichen Aufnahmen mit deinem eigenen Spassobjekt.
    Verstehe es.

  • Wie ich schon sagte auf deinem Grundstück, in deiner Wohnung . Bist du auf meinem Grundstück, kannst du dich auf den Kopf stellen, ich darf dich trotzdem filmen oder auch filmen lassen. Macht im Zweifel schon meine Türsprechanlage.

  • Deiner Türsprechanlage habe ich einiges entgegen zu bringen und verleitet mich nicht in die Versuchung ungewollte Video Dateien in das Netz zu bringen.
    Filmt mich dein Copter in meiner Privatsphäre ist das Gesetz gegen dich.

  • Nö Verklag ihn doch. Beweise doch erst mal, das er dich gefilmt hat und das er überhaupt gefilmt hat. So eine Kamera kannst du heute überall hin hängen auch an einen Drachen oder den Fahnenmast. Deine Paranoia möchte ich ehrlich nicht haben.

  • Nennt ihr es Paranoia.
    Es ist und bleibt ein Verstoss der eigenen Persönlichkeit.
    Es ist und bleibt nicht gestattet fremde Personen unter selbiger Einwilligung zu filmen.
    Sämtlichen Copter Piloten eine Erinnerung gesetzt.

  • Otti du verstehst es einfach nicht. Cameracopter haben so weitwinkelige Kameraobjektive, dass Personen nicht identifizierbar sind, wenn der Abstand mehr als 20m beträgt. Meine Nachbarn waren auch besorgt, bis ich ihnen die Aufnahmen gezeigt habe.

  • Mal ein paar Aussagen zum Recht am eigenen Bild. Darin geht es aber um Veröffentlichung. Fotografieren oder Filmen ist aber noch lange keine Veröffentlichung


    Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) festgesetzt. Gem. § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt.


    . Abgebildeten Personen als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit:
    Entscheidend dafür, dass diese Ausnahme greift, ist dass es bei der Abbildung erkennbar nicht um die Person als Motiv gegangen sein darf, sondern sie „aus Versehen“, „durch Zufall“ oder „weil sie gerade dort war“ neben oder innerhalb eines anderen Motivs abgebildet wurde. Nur dann muss das Recht am eigenen Bild hinter anderen Interessen zurückstehen.

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