Einfuhrzoll von Moped hinten am Kastenwagen in CH bzw. D

  • Frohe Ostern!
    habe gehört dass es Fälle gegeben hat, bei denen beim Transport des Mopeds auf dem Hänge/Heckträger über die Schweizer bzw. deutsche Grenze Strafen wegen unerlaubter Einführung eines Fahrzeugs gegeben hat.
    Laut Zoll müsste ein Moped, das nicht selbst geführt wird bei der Einfuhr in die Schweiz angegeben werden und bei der Rückeinfuhr nach Deutschland ebenso.
    Wenn das Moped nicht offiziell eingeführt wird, könnte eine hohe Strafe anfallen.
    Es geht hier um die Einfuhr von Waren in die EU bzw. in die Nicht-EU.


    Hatte hier im Forum schonmal jemand diesen Fall, oder anders herum, wer führt sein Moped bei der Durchreise durchs Aussereuropa (CH) offiziell ein?

  • Hallo Bruno


    ich habe schon mal ein Motorrad von der Schweiz nach Deutschland ausgeführt. Alles kein Problem, erst wenn du es in dem Zielland wieder zulassen willst, benötigst du den Bescheid der Zollabfertigungsstelle. Das ging damals auch nicht an jedem x-belibigen Grenzübergang, sondern nur an spezielle, bei mir in Konzstanz / Kreuzlingen.
    Bei anderen Dingen, die im Zielland nicht angemeldet werden müssen, ist es für den Zoll/Grenzübertreter nicht so einfach. Hier muss am Zoll deutlich gemacht werden, dass die Ware dem eigenen Gebrauch dient. z.B. ein Fahrrad, welches schon sichtliche Gebrauchsspuren aufweist ist für den Eigengebrauch leicht zu deklarieren. Habe ich demgegenüber jedoch ein oder mehrere noch verpackte Fahrräder im Kasten wird es schon schwieriger, sie für den eigenen Gebrauch zu deklarieren.
    Es wurde von Bekannten auch oft so gemacht, in Deutschland das Rad gekauft, am deutschen Zoll die Ausfuhr in die Schweiz bestätigen lassen (ging, da eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz vorlag) und dann beim schweizer Zoll das Rad als Ware zum eigenen Gebrauch (Sportgerät) deklariert und schon konnte man sich in Deutschland die MwSt wiederholen. Dies ging auch mit Computern, Stereoanlagen ect.. Theoretisch hätte man diese Waren dann auch in der Schweiz wieder verkaufen können, hätte man so richtigen Reibach gemacht.
    Ich musste lediglich für den PC die Quittung bei der Ausreise nach Deutschland vorweisen, da sie ihn nur dann als Ware des Eigengebrauchs ansehen wollten, wenn er mindestens ein halbes Jahr bereits in meinem Besitz war. (leider hatte ich damals die Quittungen in einem Karton ganz unten im Kasten, so dass ich ihn auf dem Parkplatz vom Zoll halb ausräumen musste)


    Gruß WInfried

  • Wenn das Fahrzeug auf die angemeldet ist, kein Problem.
    Hatte früher öfter meine Enduro auf Transit im T4 und wurde öfter vom schw. Zoll deshalb angehalten.
    Da die Mopeds angemeldet waren, nie Probleme.

  • Vermutlich meinst du ein Problem wie hier beschrieben:
    https://www.bikeundbusiness.de…-hockenheimring-a-764390/


    In diesem Fall ging es um die nicht angemeldete temporäre(!) Einfuhr aus der Schweiz nach Deutschland. Ob das ganze in anderer Richtung auch gilt wäre die Frage...
    Allerdings war der Knackpunkt wohl, dass es sich um Sportmotorräder gehandelt hat die nicht zugelassen waren.
    Wenn ich das richtig verstehe sollte es mit zugelassenen Fahrzeugen keine Probleme geben.

  • In einem anderen Fall soll es um eine Enfield gegangen sein. die zwecks eines Enfield Treffens nach Deutschland transportiert wurde. Der deutsche Zoll verhängte eine saftige Strafe dafür.
    Muss mal suchen, da stand wohl ein Bericht in einem "Motorrad" im letzten Jahr.

  • Bloß weil's dich noch nicht betroffen hat ist es also Blödsinn, @Motowitsch ? Leider ist deine Aussage falsch.
    Nur Beförderungsmittel, mit welchen bei Grenzübertritt auch gefahren wird, gelten generell als angemeldet und dürfen ohne Formalitäten eingeführt werden. Alle anderen sollte man zumindest mündlich anmelden. Es kann dafür jederzeit eine schriftliche Zollanmeldung auch mit Sicherheitsleistung erhoben werden. Meistens geht es gut, weil man nicht erwischt oder nicht darauf geachtet wird, sonst werden jedoch die entsprechenden Einfuhrabgaben plus Strafzahlung erhoben.
    Also @bkick , ja, das stimmt. Besser anmelden als Strafe zahlen. Wenns einer genau nimmt haste ein Problem.

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

  • Nur Beförderungsmittel, mit welchen bei Grenzübertritt auch gefahren wird, gelten generell als angemeldet und dürfen ohne Formalitäten eingeführt werden.


    Sagt wer und steht wo?
    Ansonsten ist das lediglich eine $ch€!$$hausparole!


    Schöne Grüße
    Uwe

  • Danke für deine nette Ausdrucksweise.
    Findeste alles im Zollkodex der Union. Ansonsten geb ich keine Rechtsberatung.
    Wer nicht hören will...usw.
    Ich sollte dann solchen unwissenden und unbelehrbaren weiterhelfen, keine Chance.

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

  • Meiner Meinung nach ist das wirklich Blödsinn. Wohne selbst an der Schweizer Grenze und bin schon x-mal mit dem Roller auf dem Hänger, jetzt mit Bühne, über die Grenzen gefahren.


    Die Zöllner habe immer geschaut aber keinerlei Reaktionen gezeigt. Solange das Kennzeichen übereinstimmt gibt es wohl keinerlei Probleme.
    Gruß - Rainer

    Gruß Rainer - vom Bodensee Westende
    "Wenn´s passt - passt´s"[I][B]
    "Man muss denken was man tut" - [/I][/B][I]frei nach Ludwig Thoma. Fahrzeug - ja;)[/I]

  • Dann handele doch einfach so und melde die Sachen an.


    Ich hatte das mal mit anderen Teilen versucht. Als Deutscher aus der Schweiz nach D gefahren, Teile gekauft, diese beim kombinierten D/CH-Zoll als Transitgut anzumelden versucht, da ich sie wieder nach D mitnehmen wollte. Keine Chance, die haben mich fast rausgeworfen. Bei Problemen mit der Wiedereinfuhr, solle ich einfach den Sachverhalt schildern und auf mein Glück vertrauen.:confused:


    Peter

  • @nordwind
    Dafür hättste ja die Rechnung gehabt,also kein Problem.
    Aber nen Kombizoll gibt's nicht. Es geht hier auch nur um Beförderungsmittel, welche nicht auf eigener Achse mitgeführt werden.


    @All
    Scheinbar sind dann die Geschichten über diese Verzollungen nur Ammenmärchen laut eurer Meinungen. Informiert euch einfach selbst, ich bin raus.

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

  • Dafür hättste ja die Rechnung gehabt,also kein Problem.


    Nö, genau das war das Problem.

    Aber nen Kombizoll gibt's nicht


    Doch, da gibt es nur ein Gebäude in dem die schweizer und die deutschen Zöllner zusammenarbeiten. Wenn denn wirklich Vertreter beider Nationen anwesend sind. In meinem Fall war nur der Deutsche da.

  • Z.B. Klick


    "Wird das Fahrzeug auf eigener Achse (mit eigener Motorkraft betrieben, nicht auf einem aktiven Beförderungsmittel oder einem Anhänger hinter einem Kfz) ausgeführt, können Sie die Ausfuhranmeldung direkt bei der Ausgangszollstelle abgeben, über die das Fahrzeug die EU verlässt"
    Verstehe ich das richtig? Wenn ich mit meinem Kasten aus Ö oder D in oder durch die Schweiz fahre, muss ich eine "Ausfuhr" anmelden?


    Heinz

  • Leute - jetzt schmeißt nicht alles in einen Topf...
    Wenn auf der Internetseite des Zoll von Ein- oder Ausfuhr die Rede ist, dann meinen die, dass man ein Fahrzeug kauft und dauerhaft importiert oder exportiert.
    Ich habe vor Jahren ein Motorrad in der Schweiz gekauft und dann nach Deutschland importiert um es hier zuzulassen - das ist eine ganz andere Nummer...

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