Frohe Ostern!
habe gehört dass es Fälle gegeben hat, bei denen beim Transport des Mopeds auf dem Hänge/Heckträger über die Schweizer bzw. deutsche Grenze Strafen wegen unerlaubter Einführung eines Fahrzeugs gegeben hat.
Laut Zoll müsste ein Moped, das nicht selbst geführt wird bei der Einfuhr in die Schweiz angegeben werden und bei der Rückeinfuhr nach Deutschland ebenso.
Wenn das Moped nicht offiziell eingeführt wird, könnte eine hohe Strafe anfallen.
Es geht hier um die Einfuhr von Waren in die EU bzw. in die Nicht-EU.
Hatte hier im Forum schonmal jemand diesen Fall, oder anders herum, wer führt sein Moped bei der Durchreise durchs Aussereuropa (CH) offiziell ein?