Garantie Basisfahrzeug

  • Hallo in die Runde,
    gestern erführ ich mehr zufällig, dass mein Basisfahrzeug (Peugeot) nicht mehr in der Garantie ist.
    Neu gekauft im April 2017, sollte die Garantie bis April 2019 laufen.
    Laut meiner Werkstatt ist das Fahrzeug seit Juni/Juli 2018 aus der Garantiezeit raus, da im Juni/Juli 2016 die Auslieferung an den Ausbauer erfolgte und mein Händler beim Verkauf das nicht an Peugeot gemeldet hatte.
    Wie ist das bei Euch so gelaufen? Gab es auch dieses Versäumnis und konnte Euer Händler das im Nachhinein noch gerade biegen oder nehmt ihr bei Mängeln am Basisfahrzeug innerhalb der Garantie den Wohnmobilhändler in die Pflicht?
    Grüße
    Volker

    VanTourer 600L Cross Edition, 160Ah Batterie, 300W Solar Victron Energy MPPT100/20 & BMV-712, ZLF & stärkere Federn vorne, AHK, Peugeot 150PS, Trenntoilette Natures Head

  • Wie ist das bei Euch so gelaufen? Gab es auch dieses Versäumnis und konnte Euer Händler das im Nachhinein noch gerade biegen


    Bei unserem Händler gab es dieses Versäumnis nicht. Wir mussten eine Kopie des KFZ Scheines an den Hersteller(Ausbauer) senden, die haben das an Peugeot gemeldet und wir haben eine Garantieunterlage von Peugeot für die zwei Jahre ab Erstzulassung bekommen.
    Aber ehrlich, in Deinem Fall (ich gehe davon aus, Du hast noch keine Mängel) würde ich einfach mal abwarten und davon ausgehen, dass in den kommenden 6 Monaten auch nichts weiter passiert und alles ist gut. Für den Fall Du hast doch (schon) einen Mangel, würde ich dann allerdings über den Händler Druck machen, paralell mit dem KFZ Schein bei Peugeot die spätere Erstzulassung belegen und dort auf die korrekte Garantiezeit bestehen.
    Unser Händler hat von vorneherein gesagt, dass für das Basisfahrzeug Peugeot zuständig ist. Toi, Toi, toi, bisher alles prima (EZ 06/17)


    Grüße,
    Mariechen

  • ...als Erstzulassung oder als (preiswertere) Tageszulassung gekauft?


    Kaufe ich ein Neufahrzeug (also mit Erstzulassung auf mich), ist es mir egal, ob dieses Fahrzeug 1/2 Jahr beim Händler im Schaufenster gestanden hat oder grad vom Autotransporter herunter gerollt worden ist.
    Da beginnen Garantie und Gewährleistung für mich bei Kaufabschluss (Betonung auf "-abschluss").


    Zuvorderst ist da schonmal der Fahrzeughändler in der Pflicht,
    auch wenn das "eine Werkstatt" für sich anders interpretieren mag.

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Warum steht wohl der Tag der Erstzulassung in den Papieren...........
    Ein wichtiges Datum !


    Mein Händler hat mir die 24 Monate Garantie in die Auftragsbestätigung geschrieben.
    ( er wird aber nur den Ausbau Teil übernehmen, oder Kleinigkeiten am Basis Fahrzeug - sofern er passende Monteure hat - den Rest darf Fiat übernehmen......)
    mfg
    Roland

  • Bei unserem war es (wenn ich mich richtig erinnere) so, dass der "verspätete" Beginn beim ersten Besuch bei Fiat nachträglich geändert wurde. War aber letzten Endes völlig egal, weil ich nie Garantie- sondern nur Gewährleistungsansprüche geltend gemacht habe.


    Gruß,
    Jürgen

  • Moin ! Bei unserem Jumper war die Werksgarantie auch abgelaufen. Sie wurde aber von Citroen auf das Erzulassungsdatum gesetzt.
    Bei einer bis zur Änderung erfolgten Reparatur wurde der Betrag leider nur als Gutschein erstattet, aber besser als nichts .
    Wir haben ihn als Jahreswagen gekauft ,war vorher aber nicht aufgefallen das der Garntiebeginn nicht aufs Erzulassungsdatum geändert war. Der Womohändler (Pösslhändler) war sehr erstaunt das das nicht geändert war. Das Fahrzeug war nicht bei Ihm neu gekauft worden.


    Der Citroenhändler erzählte das bei Reimport Fahrzeugen oft die Garantie abgelaufen ist und von den Herstellern oft auch nicht aufs Erzulassungsdatum ein gesetzt wird. :(


    Gruß Mathias

  • Laut meiner Werkstatt ist das Fahrzeug seit Juni/Juli 2018 aus der Garantiezeit raus, da im Juni/Juli 2016 die Auslieferung an den Ausbauer erfolgte und mein Händler beim Verkauf das nicht an Peugeot gemeldet hatte.


    War bei mir auch so. Festgestellt habe ich es, als ich die FIN in die Peugot-App eingetragen hatte. Aber der Verkäufer hat dann bei Peugot den Gewährleistungsbeginn auf Kaufdatum von mir gesetzt. Die haben eine Kopie des Fahrzeugsscheins an Vantourer geschickt und die haben es dann bei Peugot zurück setzen lassen.


    Gruß Maximilian

  • Unser Camper wurde nach! der Zulassung durch den Händler mit dem Brief bei PSA angemeldet.

    klugsche*ssend könnte ich jetzt sagen, dass euer Camper nicht an- sondern umgemeldet wurde, bzw aktualisiert.



    Das Problem ist bei solchen Vorgängen, dass vom ausliefernden Händler, also der zB. Peugeot -Händler, der an den Ausbauer liefert, ein Gewährleistungsbeginn eingetragen wird. Normalerweise soll dieses Datum einmalig angepasst werden, nachdem der Wagen erstmalig zugelassen wurde - normalerweise, denn da gibt es des öfteren Probleme mit...


    Ansprechpartner für dieses ganze Theater ist Dein ausliefernder Händler - wenn der das nicht bestimmungsgemäss gemeldet hat, muss er wohl selber innerhalb der 24 Monate für die Gewährleistung einstehen.


    Du könntest jetzt vom Händler eine externe Garantieversicherung bekommen, falls er sowas auf seine Kappe nimmt. kommt halt auch drauf an, wie Du mit dem Händler klarkommst - ist es ein gutes Verhältnis, würde ich versuchen das Ganze per Ausnahme über Peugeot zu klären. Wenn ihr sowieso mit dem Händler auf Kriegsfuss steht, soll er bluten.


    Ich habe es leider gemischt gemacht: der Verkäufer hat es absolut nicht auf die Reihe bekommen und sogar noch erzählt, die Gewährleistung würde erst ab Zulassung auf den Endkunden gelten, nicht ab Tageszulassung (ja, ich weiss, dass das Dünnschiss ist, aber er hat es nun mal so gesagt und auch auf Nachfrage im selben Gespräch explizit noch mal bestätigt) - schriftlich wird jetzt natürlich die Realität behauptet. Ich habe dann Kontakte zum Hersteller genutzt, um über eine freundliche Ausnahme doch noch die zweijährige Gewährleistung ab Erstzulassung (hier: Tageszulassung) nachträglich eingetragen zu bekommen - das funktionierte dann auch, im Gegensatz zu den vergeblichen "Bemühungen" des Händlers!


    Nochmal klar gesagt: erster Ansprechpartner ist immer der verkaufende Händler, auch für zB. defekte Fensterheber im Fahrerhaus oder auch eine defekte Hupe. Der Händler wird dich dann zwar an den Chassis Hersteller verweisen, aber ein rechtlich ist er erstmal anzusprechen. Das hat vor allem dann Bedeutung, falls es zu einer Wandlung kommen sollte!

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...

  • ich habe da nach nur ca. 30 sec Gockelei Dies gefunden. Extra für dich, ging ganz leicht


    Vielen Dank, falls Du mit

    Extra für dich


    mich meintest. Mir sind diese Begrifflichkeiten im Zusammenhang auf die hier gestelle Frage aber nicht wichtig, da ich davon ausgehen, dass sowohl der Fragensteller als auch die kostruktiv antwortenden den Geist der Frage (Sinn) verstanden haben.
    Oder sagst Du/Ihr, die hier immer auf den Begrifflichkeiten herumreiten auch immer schön brav Papiertaschentuch und Haartrockner statt Tempo und Fön?

  • Der riesengroße Unterschied ist - nur für dich Mariechen - dass Gewährleistung und Garantie zwei völlig unterschiedliche Dinge sind. Du sagst ja auch nicht Fön zu deinen Papiertaschentüchern. Insofern würde der verlinkte Artikel auch dich schlauer machen.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Insofern würde der verlinkte Artikel auch dich schlauer machen.


    Danke für die Blumen, mir sind die Begrifflichkeiten durchaus geläufig, ich habs nur nicht so mit klugxx...., wenn jemand an Beiträgen anderer etwas zu verbessern oder ergänzen hat, soll er/sie es einnfach klar ausprechen oder seine gosch halten, meine Meinung. Hinweise wie "...wenn ihr dieses oder jenes wisst ist doch alles klar..." helfen ja wohl niemandem weiter.

  • ...mein Beitrag #12, in konstruktiver Beantwortung einschl. zielführender Verlinkung auf @BraviaSwans Beitrag #11,
    dies weder in Hinweis auf die/eine Suchefunktion, noch in Reitstunden auf Begrifflichkeiten,
    hatte schlichtweg nicht bedacht, dass

    Mir sind diese Begrifflichkeiten im Zusammenhang auf die hier gestelle Frage aber nicht wichtig


    ein Lesefehler meinerseits, der aus dem

    .. dann erklär es halt noch einmal, wenn die Begrifflichkeiten so wichtig sind....


    für mich so nicht herauslesbar gewesen ist.


    *ich bitte um Friede und möchte mich von Herzen für die mir unterlaufene Entgleisung entschuldigen*

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • .. lass gut sein, passiert halt in Foren, wenn mehrere durcheinander reden und sich nicht verstehen (wollen?)
    Dein erstes Zitat von mir bezog sich offenkundig auf den Einwurf eines anderen Mitschreibers.
    Da in diesem Fred bereits mehrfach auf den achso wichtigen Unterschied der Begrifflichkeiten und die damit ja vermeindlich klare Beantwortung der Ausgangsfrage verwiesen wurde, ist mir schlicht und einfach der Kragen geplatzt. Dieses Zitat von mir war also eher rethorisch gemeint. Diese Rethorik oder auch Ironie kam bei Dir wohl nicht an.
    Deine damit wohl hilfreiche und gutgemeinte gockel Suche und dessen Verlinkung darauf hat meinen Kragen weiter platzen lassen....
    Der Rest erklärt sich wohl von alleine, wenn nicht auch gut.
    Und damit wohl genug des OT in diesem Fred.

  • wenn jemand an Beiträgen anderer etwas zu verbessern oder ergänzen hat, soll er/sie es einnfach klar ausprechen oder seine gosch halten,


    Mariechen, mein Problem bei der Sache ist, dass mir schon so oft

    der Kragen geplatzt


    ist, weil immer und immer wieder, trotz sehr oft wiederholter Erklärung und Abgrenzung der Begriffe, doch wieder alles in einen Topf geworfen wird. In diesem Forum sollen kastenwagenbezogene Themen behandelt werden, da kann man einfach nicht in jedem 20. thread wieder und wieder Begriffe erklären, die so unspezifisch allgemeingültig sind und anderswo umfassend dokumentiert und erklärt sind. Da die Unterscheidung aber wichtig und nicht bloß

    klugxx


    ist (außer vielleicht für Leute, für die der Wert eines KaWa "peanuts"sind), ist ein Hinweis für die "unbedarften" doch wohl sinnvoll?


    Gruß

    eines anderen Mitschreibers


    der kein Problem damit hat, wenn er direkt angesprochen wird ;)

  • Es gibt aber auch Ausbauer die werden vom Kawa-Hersteller als Endkunde behandelt und dann beginnt die Garantie vom Hersteller an diesem bei Ablieferung. Erhält der Käufer des Wagens die Kiste 6 Monate später hat er zwei Jahre Gewährleistung vom Händler und 18 Monate Garantie über den Hersteller. Es sei denn der Aufbauer gibt ein Garantieversprechen ab über 24 Monate ab Gefahrenübergang an den Käufer. Dann ist in der Regel alles Safe.

    Gruß, Michael


    Weinsberg Carabus Fire 601 MY18, mit Solarpanel 100WP, GW-Cam, 120 Lifepo4, sonst alles Serie :D

  • wenn er direkt angesprochen wird


    sorry, ich wollte Dich eben nicht direkt anschreiben (das hatte ich ja eigentlich vorher mit meinem Kommentar gemacht ;)), weil Du eben nicht der Einzige in diesem Fred warst, der auf den Unterschied Garantie/Gewährleistung hingewiesen hast, ohne damit die Frage des TE klar zu beantworten... :)

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