E-Roller bald erlaubt

  • Und typisch deutsch mit Nummerntaferl, Versicherung und und und und :( So wird das richtig Spaß machen.
    Die E-Roller dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu. Sie müssen ausgestattet sein mit einer „Lenk- oder Haltestange“, „zwei voneinander unabhängigen Bremsen“, „nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern“ (Blinkern) und „einer helltönenden Glocke“. So steht es in der mehr als 40 Seiten langen Verordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.


    Die kleinen Roller brauchen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller, Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.
    Quelle

    Viele Grüße von Steffi & Co. 2 Menschen und 2 kleine Hunde im Wingamm Oasi 540 Tour auf Ducato 2,3-160, Bj. 2019.

  • Ich war vor kurzem in Tel Aviv. Da fahren Unmengen an E-Rollern und E- Bikes. Scheint legal oder zumindest geduldet zu sein. Tempo: Locker 40, eher mehr. Kein Nummernschild. Diese Roller sind auch massiver ausgeführt wie unsere Modelle. Paare fahren gerne zusammen darauf rum.
    Auch an den E- Bikes gibts einen aktiven Gasgriff wie am Mopped. Treten muss man nicht, wenn man nicht will. Es gibt Fahrradspuren, aber als Fussgänger kreuzt man diese ständig an den Zebrastreifen und Fussgängerampeln. Mich hats gewundert, dass ich keinen Unfall gesehen habe.


    Auf Nachfrage haben wir erfahren, dass in Tel Aviv von den jüngeren Leuten fast jeder so ein Teil hat und damit zur Uni oder Arbeit fährt


    Da ist die Elektromobilität schon fast umgesetzt. Die machen einfach, worüber wir in Europa nur reden.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

    3 Mal editiert, zuletzt von benni1974 ()

  • Nur 40 Seiten um den Betrieb des Mörder-Teils in (über) geregelte deutsche Bahnen zu lenken - da haben sich die Herren aber kurz gefasst .......


    Wer wird denn so ein Ding versichern wollen mit Nummernschild und Blinker - au weia .... :( :(


    Ich fass es nicht .....


    mfg
    Roland

  • Ach ja, die grenzenlose Freiheit in anderen Ländern:
    Da wird die Polizei nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern finanziert sich selbst aus Bestechungsgeldern.
    Da kostet ein Studienplatz 50.000 EUR pro Jahr.
    Da wird man von unversicherten Elektrorollern angefahren und stirbt, weil es keine "Zwangskrankenkasse" gibt.
    ...

  • Da wird die Polizei nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern finanziert sich selbst aus Bestechungsgeldern. Da kostet ein Studienplatz 50.000 EUR pro Jahr. Da wird man von unversicherten Elektrorollern angefahren und stirbt, weil es keine "Zwangskrankenkasse" gibt.


    Ich sprach von Tel Aviv. Das ist in Israel. Da gibt es Krankenkassen, ähnlich wie bei uns. Die Polizei wird bezahlt und hat mit Bestechung bestimmt weniger zu tun als die deutsche. Über die Studienkosten habe ich jetzt keine Lust mehr weiter zu googlen, denn deine Aussage ist mir zu pauschal. Auf jeden Fall gehört Israel ganz bestimmt nicht zu den Ländern, wo scheinbare Freiheit durch die mangelnde Präsenz oder Konsequenz des Staates herrscht.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

    2 Mal editiert, zuletzt von benni1974 ()

  • Die "verschärften" Bestimmungen machen schon allein deswegen Sinn, damit's nicht demnächst jeder zweite achtjährige Knirps unter'm Tannenbaum liegen hat und damit den öffentlichen Strassenverkehr unsicher macht.


    Grüsse
    Rainer

  • Verschärfte Bestimmungen gut und schön - aber hier findet sich wieder die (für mich typisch deutsche) Regulierungswut, wie sie z.B. auch beim Kreisverkehr auftritt.
    40 Seiten für diese Kleinigkeit, da frage ich mich, ob die Legistiker in Deutschland Zeilenhonorar bekommen. In Österreich wurde diese Problematik mit Gesetzesstellen geregelt:

    Zitat


    22.Fahrrad:
    a) ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist,
    b) ein Fahrzeug nach lit. a, das zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb gemäß § 1 Abs. 2a KFG 1967 ausgestattet ist (Elektrofahrrad),
    c) ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller), oder
    d) ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht;


    und

    Zitat


    (2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
    1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
    2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.


    Kreisverkehr:
    Es gibt eine einzige Erwähnung von Kreisverkehr in der StVO:

    Zitat

    StVO § 2 (1)
    3c. Kreisverkehr: eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt ist;


    So einfach kann Gesetz sein.

  • ...die (für mich typisch deutsche) Regulierungswut ... In Österreich wurde diese Problematik mit Gesetzesstellen geregelt:


    Dafür hat sich die deutsche Regulierungswut keine NOVA ausgedacht.;)


    Aber: Wem das österreichische Gesamtpaket besser gefällt, in der EU herrscht (noch) Personenfreizügigkeit.:D

  • Aber: Wem das österreichische Gesamtpaket besser gefällt, in der EU herrscht (noch) Personenfreizügigkeit.


    Schon zu viele Rentenpunkte in D gesammelt. :mannhand: Aber der Gedanke ist / wäre gerade für uns Grenznahe eine Überlegung wert. Eigentlich dürfte es gar keine Österreicher mehr geben, weil sie sich alle schon über uns hochnäsige Deutsche totgelacht haben. Allein beim Gedanken an den "Profit" einer AT-Rente gegenüber der D-Rente (bei gleicher Einzahlung) ist die NOVA nur ein Trinkgeld.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Ich habe die 40-seitige Verordnung nicht gesehen/gelesen und kann mir daher kein Urteil darüber erlauben, inwieweit sie jetzt typisch deutsch regulierungswütig verfasst ist. Aber wenn man sich darüber aufregt, sollte man mal darüber nachdenkt, dass "wir" es selbst sind, die grösstmögliche Rechtssicherheit und Absicherung fordern.


    Aber spinnen wir den Fall doch mal weiter: Besagter Knirps rödelt dann mit seinem neuen Weihnachtsgeschenk durch die Strassen, und zieht 'ne herrlich fette Schramme entlang unseres nagelneuen Kastens. Dann weisen wir den Erzeugern doch mal nach, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (was in den wenigsten Fällen gelingt). Und wer bezahlt den Schaden dann? ;)


    Grüsse
    Rainer

  • Ich hab mir diese Scooter auch schon öfter (im Netz) angesehen... es gibt da so einen emsigen Laden in Berlin, der bei YouTube haufenweise Test-Videos reinstellt. Die flitzen damit immer auf'm Rollfeld in Tempelhof rum. Auf topfebener, asphaltierter Fläche kann ich mir gut vorstellen, dass das Spaß macht.


    Nun bin ich hier im Bergischen Land und die Straße vor der Tür hat ca. 7% Gefälle... ich frag mich, ob so ein Scooter meine 85kg da hochfahren könnte, ohne dass ich anschieben muss. Das wär' mir schon wichtig. Gleichzeitig müsste er natürlich leicht sein, sagen wir unter 15kg inkl. Akku. Schließlich soll er ja (auch) im Kasten mitfahren.


    Gibt's da konkrete Erfahrungen? Dass die Dinger jetzt in Schland endlich legalisiert werden ist jedenfalls ein Anreiz, nochmal zu gucken, was so angeboten wird...


    Michael

  • Zwei meiner Nachbarn rollen mit so Dingern hier im Oberbergischen durch die Gegend. Der eine mit 70kg der andere mit 110. Ich hab mir wegen des Packmaßes beide angesehen, also die Roller, nicht die Nachbarn. Das wäre für mich eine Überlegung wert gewesen, heißt allerdings Touren am Urlaubsort unter dem Aspekt der Reichweite zu planen. Daher bleibt es vorerst bei Pedelec und Speedbike, das gibt dicke Oberschenkel wenn der Akku leer ist und nicht dicke Backen.
    7% Gefälle tut den Dingern mal gar nichts - 7% Steigung nuckeln natürlich am Akku! Mit großen Rädern und Federung kann man Feldwege angehen, für All Mountain isses natürlich nichts.

  • OT entfernt!



    Aber spinnen wir den Fall doch mal weiter: Besagter Knirps rödelt dann mit seinem neuen Weihnachtsgeschenk durch die Strassen, und zieht 'ne herrlich fette Schramme entlang unseres nagelneuen Kastens. Dann weisen wir den Erzeugern doch mal nach, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (was in den wenigsten Fällen gelingt). Und wer bezahlt den Schaden dann? ;)


    Wer zahlt, wenn dir der Knirps mit einem reinen Tretroller oder Kinderfahrrad einen Kratzer macht? Bei uns die Privathaftpflicht, die bei den Haushaltsversicherungen includiert ist. Ansonst der Knirps, wenn er dann Einkommen hat.

  • könnte einer der Mods bitte diesen ganzen OT Müll entsorgen...Was interessiert hier jetzt der Kreisverkehr, Nova, Rente, Pension.....???

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Wer zahlt, wenn dir der Knirps mit einem reinen Tretroller oder Kinderfahrrad einen Kratzer macht?


    Da kann man als Geschädigter nur hoffen, dass eine Privathaftpflichtversicherung einspringt. Genau das meinte ich ja.


    Ergo: Wenn das "Wechselbalg 2018" etwas anstellt, hat in der Regel der Geschädigte die Arschkarte gezogen. Ein Grund übrigens, warum man bei Drohnen endlich die Pflichthaftversicherung eingeführt hat.


    Grüsse
    Rainer

  • Wir haben bisher 2 Hudora Big Wheel Scooter dabei, die nehmen in der Heckgarage nicht viel Platz weg und sind ideal, wenn der Stellplatz ein paar Kilometer außerhalb der Stadt ist. So ein Teil mit Elektrounterstützung wäre cool. Und wenn sich das mit Solarstrom aus den Gelbatterien aufladen lässt, kommt eine 12 V - Steckdose in die Heckgarage! :)
    LG
    Jürgen

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