Unter welche Garantie sollte das auch fallen?
Hier liegt, wenn überhaupt, ein Gewährleistungsfall vor, Dein Ansprechpartner hierfür ist ausschließlich Dein Händler, nicht Fiat. Wie alt ist das Fahrzeug? Wenn älter als 6 Monate wird der sich wegen Beweislastumkehr entspannt zurücklehnen und den Gewährleistungsfall nur anerkennen, wenn Du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass der Mangel schon beim Kauf angelegt war.
Sofern der Wagen noch innerhalb der ersten zwei Jahre nach Auslieferung liegt greift hier die Garantie. "Einzelfall" ist Kokolores. Sollte sich herausstellen das an dieser Stelle eine Fehlkonstruktion vorliegt wäre dies auch ein Fall für die Gewährleistung da man dann zugeben würde das der Mangel seit Gefahrenübergang vorhanden ist, egal wob die ersten sechs Monate rum sind oder nicht.
Du musst hart gegenüber dem Händler bleiben ! Ich habe nun 9 Monate nicht locker gelassen wegen eines Schadens an einem Karosserieteil und hatte Erfolg trotz mehrmaligem Abwimmeln.
Ginge es nach den Womo-Herstellern sind ALLE Schäden Einzelfälle.......