Kontrolle der gültigen Gasprüfplakette unterwegs

  • Eine Norm hat nie Gesetzeswirkung, es sei denn es gibt ein Gesetz, das ausdrücklich auf diese Norm verweist. Und Gerichte machen auch keine Gesetze


    Ich wollte erst nicht darauf eingehen, weil die Gefahr besteht dass der Thread in eine Juristenvorlesung ausartet. Daher nur ganz kurz an einem (offtopic) Beispiel: Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen muss nicht mehr gezahlt werden. Ursache dieser Änderung ist kein Gesetz, sondern ein Gerichtsurteil. Der Beitragsservice hält sich dran, der Bürger auch und damit hat das Urteil normative Wirkung - also "wie ein Gesetz" auch wenn es keines ist. So ist das auch bei EU Verordnungen, oder Verordnungen eines Gemeinderates. Wenn der zum Beispiel verfügt, dass im Godzillapark ab sofort Leinenpflicht ist, dann ist das so. Gibts kein Gesetz dafür, bei Nichteinhaltung zahlst Du trotzdem Strafe.



    Eine Norm ist auch nicht bindend. Du kannst durchaus von einer Norm abweichen, wenn du den Nachweis erbringen kannst, das deine Lösung besser ist.


    Das stimmt auch nicht. Eine Norm ist ein Standard an den sich die Betroffenen zu halten haben. Ein Hersteller von Wasserhähnen hat sich an die entsprechenden Standards für Gewinde zu halten, sonst kann keiner seine Hähne bei sich einbauen. Ebenso ein Hersteller von Schukosteckdosen, oder 6er Gewindeschrauben, oder Anschlüssen für Gasflaschen. Für all diese Dinge gibt es Normen, deren Einhaltung für die Betroffenen (meist Hersteller) halten müssen. Sicher gibt es Hersteller, die auf Normen pfeifen und ihre eigene Suppe kochen, wie Apple zum Beispiel, die damit nur aufgrund ihrer Grösse durchkommen. Im Grossen und Ganzen sind Normen aber verpflichtend.


    Und ob eine Lösung besser ist als eine bestehende Norm bedeutet gar nichts. Dann musst Du Dich darum kümmern, dass Deine Lösung halt die neue Norm wird. Das machen massenweise Hersteller und Institute auch ständig, weswegen es überhaupt erst so viele Normen und Standards gibt. Siehe:


    [Blockierte Grafik: https://imgs.xkcd.com/comics/standards.png]



    Gruss,
    Tom

  • Aber wenn du schon juristische Nachhilfe gibst, dann doch bitte richtig. Ein Gericht darf sich niemals an der Gesetzgebung beteiligen. Auch nicht, wenn du es Verordnung nennst. Sonst können wir der Gewaltenteilung gleich "Lebe wohl" sagen. Dein Beispiel mit dem Rundfunkbeitrag zeigt sehr gut, was das Verfassungsgericht tun kann; Verordnungen und Gesetze aufheben, wenn sie verfassungswidrig sind. Das Gericht darf aber keinen Ersatz schaffen.


    Deinen Ausführungen zur Norm stimme ich zu. Wenn auch verpflichtend etwas irreführend ist.


    Bleibt dennoch die fehlende nicht vorhandene Gesetzesgrundlage zur Gasprüfung. Und so macht eben jeder Prüfer wie er will. Da mach ich doch auch mit und lege meine Installation nicht als Flüssiggasanlage aus, sondern als Kocher mit Schlauch und Gasflasche. Ergo keine Gasprüfung. ;)


    Von mir aus kanns so bleiben.


    Gruß Thomas

  • Das stimmt auch nicht. Eine Norm ist ein Standard an den sich die Betroffenen zu halten haben. Ein Hersteller von Wasserhähnen hat sich an die entsprechenden Standards für Gewinde zu halten


    Unsinn, eine Norm würde dann jede Entwicklung blockieren. Beispiel Elektrik im Bad
    Vor 25 Jahren ging der Schutzbereich 0 vom Boden bis zum Wannenrand. Dann kamen Whirlpools in Mode mit Pumpen unter der Wanne. Eigentlich normwiedrig trotzdem wurden die verbaut und die Norm wurde 5 Jahre danach angepasst. Der Schutzbereich 0 beginnt jetzt in der Wanne. Die Norm hinkt der Entwicklung immer hinterher. Ist derzeit z.B bei Robotern wieder der Fall. Bisher ist laut Norm eine Zusammenarbeit Mensch/Roboter ohne Trennung kaum möglich. Trotzdem gibt es jetzt schon Roboter mit künstlicher Haut, die stoppen bei berührung.

  • @Andolini ja, aber das Beispiel zeigt, dass das Gericht die Bedeutung eines Gesetzes interpretiert, präzisiert oder umdeutet. Oft sind die Gesetze halt Bockmist und die Gerichte machen dann erst eine Norm draus, die man verstehen kann.


    @Frank 3: schon klar, denk Dir einfach ein 'zu einem gegebenen Zeitpunkt' dazu. Im Laufe der Zeit ändern sich die Normen natürlich.

  • wir haben auch eine neue Norm hier eingeführt....Buchstaben kaufen, wer zu viel davon verbraucht, fliegt raus und muss den Hof fegen.


    Darf ich die Herren mit der schwarzen Kochmütze und der Robe bitten so langsam wieder die Kurve zu kriegen. Thema ist sicherlich interessant, trifft hier noch sicherer auch manchen Kern, aber....ihr wisst schon

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Besten Dank für die konstruktiven Beiträge,


    Das repräsentative Ergebnis ist:
    Eine Gasprüfung ausserhalb der Hauptuntersuchung wurde nie eingefordert.
    Das wurde in immerhin 17 Beiträge dargestellt.


    Gruß Bernd,
    der gerade in England weilt und niemals auf einer Fährüberfahrt den Kühlschrank hätte ausschalten sollen.

  • Besten Dank für die konstruktiven Beiträge,


    Das repräsentative Ergebnis ist:
    Eine Gasprüfung ausserhalb der Hauptuntersuchung wurde nie eingefordert.
    Das wurde in immerhin 17 Beiträge dargestellt.


    Gruß Bernd,
    der gerade in England weilt und niemals auf einer Fährüberfahrt den Kühlschrank hätte ausschalten sollen.


    Mein Beitrag wohl überlesen

  • Die Tragweite ist wohl vernachlässigbar gegenüber den oft gelesenen aber nicht umgesetzten Einschränkungen, nicht auf die Fähre zu dürfen.


    das mag man so auslegen....ABER, wenn ein Betreiber, egal ob Campingplatz, ob Fähre oder Tunnel oder, oder einen abweist, wäre mein persönlichen Fazit, nicht drauf zu verzichten....es sei den ich bin Berufsurlauber und befinde mich irgendwo im Kongo auf dem Put.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • wofür?
    nur weils Vorschrift ist?

    • Gesundheitsprüfung Busfahrer - zu unserer Sicherheit!
    • Prüfung Druckkesselanlagen - zu unserer Sicherheit!
    • Prüfung Erdtanks - zu unserer Sicherheit!
    • Prüfung Brücken - zu unserer Sicherheit!
    • Prüfung Kraftfahrzeuge - zu unserer Sicherheit!
    • Prüfung Gasanlagen - ???


    alles zur Sicherheit!
    Zu meiner Sicherheit!
    :fingerh:

    Hans grüßt Euch aus der schönen Oberpfalz (in Bayern ziemlich oben & ziemlich rechts :blush:)
    BavariaCamp Pelino - Duc. 5,4 m / 3,5 t / 146 PS - EZ 09/2012 - 10/2023: 61.883 km:

  • Prüfung Kraftfahrzeuge - zu unserer Sicherheit!


    Geldschneiderei würde ich mal sagen

    Prüfung Brücken - zu unserer Sicherheit!


    Wenn das dann nur dazu führt, das dann die Geschwindigkeit reduziert wird oder dann 10 Jahre ein Schild steht LKW 100m Abstand Halten Ist es auch sinnlos, zumal der polnische oder spanische LKW Fahrer sicher auch nicht weis, was das Schild bedeutet

    Prüfung Erdtanks - zu unserer Sicherheit!


    Es gibt heute durchaus Tanks, die sich selber prüfen und wenn da halt ein Fehler kommt, und man nicht reagiert, dann ist das eine Frage der pers. Haftung oder der Versicherung,
    Und genauso ist das auch bei der Gasanlage. Es verbietet ja keiner das zu prüfen, aber man sollte dem Besitzer halt auch die Wahl lassen das selber zu machen.

  • @Frank 3: wenn du jede Prüfung von technischen Geräten und Anlagen für schwachsinnig hälst, dann ist das deine Meinung, aber verschone uns bitte mit deinen unqualifizierten Aussagen wie Tüv ist Geldschneiderei etc.


    Wenn du/dein Fahrzeug von einem Pkw angefahren wirst, der jahrelang nicht beim Tüv war, und deshalb die Bremsen nie geprüft wurde, dann möchte ich deinen Kommentar mal sehen, falls du ihn überhaupt noch abgeben kannst.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • ... also ich fahre jetzt seit 1992 Wohnmobil und bin x-mal sowohl mit Fähre als auch mit Shuttle nach GB bzw. Irl. übergesetzt. Bei der Shuttle-Kontrolle hat sich einmal jemand direkt überzeugt, dass die Gasflaschen zugedreht sind. Sonst nur gefragt bzw. einfach durchgewunken. Eine Gas-Prüf-Plakette habe ich heuer erstmals (!!!) bei der Gasprüfung bekommen. Ich mach sie aber zu meiner eigenen Sicherheit alle 2 Jahre. Der TÜV hat noch nie danach gefragt!


    2016 bei der Einfahrt zum Shuttle erfolgte auch bei uns eine Kontrolle


    ... die ersten drei Jahre stimmt schonmal nicht - Gasprüfung ist nach 2 Jahren und das gelbe Prüfheft kriegt man erst nach der ersten Gasprüfung - bis dahin ist es ein weißer DIN A4 Zettel.
    Aber auf die erste Prüfplakette bei Neuzulassungen wird scheinbar wirklich verzichtet.


    Grüße,
    Andi


    Der nette Händler kann einem aber auch eine geben ;)


    Und nein, auf einem Camp wurde ich noch nie danach gefragt.


    Wenn man hier mal OT rauslöschen würde, hätte ich keine 8 Seiten lesen müssen, sondern nur eine:rolleyes:

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