Kontrolle der gültigen Gasprüfplakette unterwegs

  • Na dann.
    Wir sind jetzt 7 Jahre mit zwei 11 KG Bomben Alutankgasflaschen unterwegs - auch regelmäßig auf Fähren nach Schweden/UK.
    Außer der schriftlichen Aufforderung auf Fähren alle Verbraucher aus und die Ventile an den Flaschen zu zudrehen hat sich noch nie irgendwer für die Gasanlage, das gelbe Heft oder die Plakette interessiert.
    Die erste Prüfung nach 2 Jahren beim Händler hatte zur Folge, dass der Schlauchanschluss bei einer Flasche danach lose war und die Gerätenummer des Külis im Gasheft eine komplett andere.
    Das fiel bei der zweiten Gasprüfung durch eine TÜV Organisation auf. Dass ich das Kochfeld getauscht hatte, hat er dann aber übersehen. Ansonsten war die 2. Prüfung sehr gründlich und außér der Plakette gabs noch ein richtig gutes Gefühl.
    So gesehen macht die Prüfung durchaus Sinn - vorausgesetzt, alle Werkstätten bzw. Prüfer würden so gründlich arbeiten.

  • Wenn der Schlauchanscluss lose war ist das schon heftig gewesen, deshalb verlasse ich mich auch nicht auf das "von Hand zudrehen".
    Habe die gleiche Erfahrung machen müssen und seitdem eine Schlüssel zum zudrehen.

  • Um auf die Frage des TE in #1 zurückzukommen:


    "Ich möchte gerne einschätzen, wie sicher es auf den Fähren und Campingplätzen ist, deshalb:
    Wurde bei Euch und bei welcher Gelegenheit schon einmal die Gasprüfung bzw. die Plakette kontrolliert?"

    Meine Antwort: in 30 Jahren Nein!

  • Was soll es auch. Die machen eine Druckprobe. Ok die Leitung ist dicht. Aber bleibt das jetzt 2 Jahre so? Die Kiste kann 4 Wochen später doch trotzdem undicht sein. Wäre es nicht viel sicherer es gäbe an mehreren Stellen Gasmelder oder ein anderes System was ein Ausströmen verhindert z.B. doppelwandige Rohre mit drucküberwachung im Hohlraum. oder oder? Ich hab schon mal eine Tauschflasche bekommen, die hatte ein Loch. Ich hab mich gewundert, warum es im PKW nach Gas roch. Unterwegs angehalten, weil ich dachte, das Ventil ist nicht zu. War aber nicht so, die hatte ein winziges Loch im Metall. Hab das nur gefunden, weil Eis rundherum war.


    Am Ende ist es das Gleiche wie beim Schornsteinfeger. Wenn einer, wie bei mir, die Festbrennstoffesse, die 27x27 cm ist mit dem gleichen Besen kehrt, der auch in das Edelstahlrohr Durchmesser 10cm vom Gaskessel passt, dann brauch ich den Typ nicht, und kehre lieber selber.

  • Dichtigkeitstest der Verbindungen macht man selbst mit der Nase und in regelmäßigen Abständen mit Spüliwasser. Nur das ist ein Sicherheitsgewinn. Verordnete Gasprüfungen führen zu je zwei Jahre Verantwortungslosigkeit des Betreibers und bewirken damit das Gegenteil. Aber der Deutsche lässt sich sowieso jeden Schwachsinn regulieren, warum also nicht auch auch diesen? :mannhand:

  • ach, bin ich froh, dass wir in der Schweiz keine solchen Vorschriften haben :yum:

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Da ich diesbezüglich einen Prozess mit richtungsweisender Aussage für die Zukunft führe, kann ich behaupten , momentan trifft keine der gewünschten Sichtweisen zu.


    Wenn ich da nochmal einhaken darf: also ich habe mich jetzt mal dazu schlau gemacht und herausbekommen, dass die Grundlage ein EU Standard (Norm) ist: Die EN 1949. Diese wird in DE vom DVGW mit der G607 umgesetzt und nach diesen Vorgaben vom TÜV et.al. überwacht/geprüft. EU Normen werden von deutschen Gerichten als bindend betrachtet und haben damit Gesetzeswirkung.


    Insofern sehe ich da eigentlich keine Unklarheiten. Es gibt einen Standard, den alle in der EU einhalten sollen und damit das auch passiert, soll die Einhaltung geprüft werden.

  • Hallo Tom, es geht nicht um meine Sichtweise, sondern die Tatsache, dass zum Beispiel die Prüforganisationen je nach Bundesland völlig willkürliche Entscheidungen treffen. Und wenn man dann feststellt, dass selbst gerichtlich zugelassen Gutachter nicht sattelfest sind, ist man schon einer gewissen Willkür ausgesetzt. Es bleibt also spannend....

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  • Das stimmt natürlich, aber die Frage wie Dinge geregelt sind, ist das Eine, wie es umgesetzt wird, etwas Anderes - wie so oft. Viele tun die Gasprüfung als unnötig oder sinnlos ab, sei es weil sie es nicht einsehen oder weil der TÜV vor Ort keine Ahnung von dem Thema hat und/oder das nie prüft. Vorgeschrieben (und sinnvoll!) ist es trotzdem, finde ich.


    Btw - ich hatte übrigens eine undichte Gasanlage und der Fachmann meines Vertrauens (hier auf der Insel macht er Hausbesuche) hat die undichte Stelle gefunden und repariert. Ich für meinen Teil bin froh, dass es das gibt. Inzwischen - auf sein Anraten - hab ich ein Manometer an der Flasche, so dass ich das zwischendurch auch mal selber checken kann.



    Gruss,
    Tom

  • hab ich ein Manometer an der Flasche, so dass ich das zwischendurch auch mal selber checken kann.


    gute Entscheidung, rate ich auch vielen....

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  • Du drehst das Flaschenventil auf, der Druck im Manometer steigt. Du stellst die verdrehbare Manometerabdeckung deckungsgleich zum Zeiger ein, schließt das Flaschenventil wieder. Nun kannst du nach ein, zwei, drei, unbegrenzt Tagen feststellen, ob deine Anlage dicht ist...

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  • Ist die einfachste und effektivste Art seine Gasanlage in freien Zeitabständen selbst auf Dichtigkeit zu überprüfen. wenn ihr Euch soetwas zulegt, achtet auf die Druckangaben, 30 mbar, auf den Gasdurchsatz der im Prüfheft oder der Herstellerbezeichnung steht und lasst/notiert den Prüfnummer des neuen Manometers. Nehmt wenn möglich einen Manometer mit Metall Gehäuse, die einfachen gehen schon kaputt wenn man sie nur böse ansieht.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

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  • Bemerkenswert finde ich aber schon, dass ich in den vergangenen 30 Jahren und in mehr als 45 europäischen Ländern noch nicht ein einziges Mal nach einer Gaskontrolle gefragt wurde. Anscheinend interessiert das ausser den deutschen Behörden keinen?


    liebe Grüsse vom Muger

  • EU Normen werden von deutschen Gerichten als bindend betrachtet und haben damit Gesetzeswirkung.


    Eine Norm hat nie Gesetzeswirkung, es sei denn es gibt ein Gesetz, das ausdrücklich auf diese Norm verweist. Und Gerichte machen auch keine Gesetze. Eine Norm ist auch nicht bindend. Du kannst durchaus von einer Norm abweichen, wenn du den Nachweis erbringen kannst, das deine Lösung besser ist.

  • Hallo, Kontrolle unterwegs bisher NEIN.
    Die Gasprüfplakette hat keinen gesetzlichen Wert, so die Aussage meiner verschiedenen TÜV-/ DEKRA-Prüfer. Es zählt einzig und allein die Prüfbescheinigung. Die kleinen Aufkleber, ich hab auch einen am Kasten, könnte man auch bei E-B.. ersteigern. Campingplätze würden so etwas wohl mal fordern, das können die auch (Hausrecht), könnten auch einen roten Punkt an der Beifaherertür fordern (Hausrecht), aber vorgeschrieben sind sie nicht. Auch das "gelbe Heft" sei keine Vorschrift. Wir haben z.B. nur die Prüfberichte, die zusammen mit dem Prüfbericht zur HU und ABE der Anhängerkupplung abgeheftet sind und griffbereit im Fahrzeug liegen.
    Für mich ist die HU immer eine Chance, den verkehrstechnischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. So darf ich jedes mal dabei sein, auch mal unter das Fahrzeug schauen und bei anderen Fahrzeugen kam auch schon mal ein Tipp, was man noch besser machen könnte, der Sicherheit wegen.
    Klar gibt es auch "Regelungen" die sich mir nicht erschließen: Gastankflasche, Vorhandensein eines Katalysators bei einem Motorrad vor 20 Jahren - ja wegen dem Kat gab es kein o.k. vom Tüv. Damals waren uns die Schweizer schon vorraus. Aber grundsätzlich bin ich für die Gasprüfung und für die HU + ASU.


    Gruß Winfried

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