oder, warum 4 Kilo Kaffee leichter sind als 2 Kilo....
Bisher habe ich Auflastungen von Maxi FZen auf z.B. 4000 kg immer anhand des CoC und eines TÜVer vorgenommen, das lief ohne Komplikationen einige Jahre so, ich selbst habe meinen letzten Kasten je nachdem wo die Wiegestationen standen und mit welchem Urlaubstrimm ich unterwegs war variabel angepasst. Mit Eintrag in den Papieren, neuem Typenschild, also alles höchst legitim.
Wie in einem anderen Fred bereits mitgeteilt, sind die Herren Prüfer in den letzten Monaten häufig von der Revision aufgeschreckt worden, man hat eventuell dazu angehalten " ohne Dokument " nicht mehr frei entscheidend solche Auflastungen zuzulassen. Eventuell hat man auch Angst, dass die eine Prüforganisation der Anderen ab und an ein Bein stellt, aber das sind nur Vermutungen.
Ein Maxi hat in der Regel V2100/H2400 kg Achslasten, im CoC stehen keine abgelasteten Achslasten, sondern ein vermindertes ZulGg. Auch soweit klar und verständlich. Da nun der Herr Prüfer nun vorsichtig geworden ist und das Sammeln von Abmahnungen von seinem Arbeitgeber nicht zu seinen Hobbys zählt, sagt dieser nun, "bringen sie mir ein Gutachten, in dem steht dass man das so machen darf und ich ihnen die 4000 kg eintragen kann". Manchmal geht das beim Hersteller, manchmal nicht. Warum das so ist, ich weiß es nicht, ist in diesem Fall aber auch egal da ich auf etwas anderes hinaus will.
Nun baue ich als achstechnische Komponenten in das Fahrzeug, Federn, Zusatzluftbälge, irgend etwas wo das Wort "Auflastung" vermerkt ist und alle sind glücklich. Fast alle, es kostet Geld...
Nachdem dieser Umbau nun stattgefunden hat fahre ich mir dem FZ nun zum Prüfer und strahle im entgegen, "hier ist das Gutachten, einmal drunter schauen, jetzt können sie auflasten. Jetzt wird es interessant.....:)
Der Prüfer stellt fest, alles ordnungsgemäß verbaut, im Gutachten steht, 2000 kg Vorderachslast, 2240 kg Hinterachslast sind jetzt möglich, noch ein paar % Reserve, alles gut....er schreitet zur Tat. Im CoC Gutachten werden nun die 2100 kg Vorderachslast auf 2000 kg aufgelastet, ebnso die Hinterachslast von 2400 kg auf 2240 kg aufgelastet. Soweit also alles im Sinne einer Prüforganisation richtig gemacht. Wenn jetzt die Dame bei Strassenverkehrsamt alles höchst amtlich umschreibt, darf ich endlich mit meinem 4500 Kg originalem Achslastenfahrzeug 500 kg mehr zuladen. Was für ein Sch?§7z"*1
Da ich zu diesem Thema in den letzten Tagen einige Gespräche geführt habe, wollte ich diese Logik nur zum Besten geben.