Kochstelle nicht fest, keine HU

  • Leute bitte.


    Hogi, such dir bitte einfach eine andere, vorzugsweise kleine, Stelle für die HU. Da wo nicht jeder Prüfer dem Kollegen auf die Finger schaut und Fehler sucht


    Alles wird gut
    Thomas


    Was sollen eigentlich immer diese Aufrufe das Gesetz zu umgehen? Da bringst Du nur noch mehr strenge rein. Glaub mal hier sind auch Prüfer von den Vereinen unterwegs und solche Aussagen sind ehrlich gesagt .... sowas schreibt man Max. Per PN.


    Davon mal abgesehen hat Roland mit seiner Aussage recht und er hat da nur einen kleinen Anriss von gezeigt. Im Moment sind selbst die Aufsichtsbehörde stark unterwegs und kontrollieren die Überwacher. Seit dem Unsäglichen Spiegel Artikel aus dem Dezember 2016 stehen die Prüfer gewaltig unter Druck und es wird noch schlimmer und das auch noch dieses Jahr, spätestens wenn die neue Fahrzeuguntersuchungsverordnung raus ist. Soll im Mai veröffentlicht werden und ab 2020 vollumfänglich gelten und dann ist jeder Spielraum weg.

  • Hogi mach doch nicht so ein Aufstand...tacker den Kocher fest und gut ist.
    @ Frank 3 Ich habe bei der AXA sehr wohl Schadensfreiheitsrabatt usw.


    Schadenfreiheitsrabatt hab ich auch, aber sowas wie Kilometerbegrenzung, parken auf eigenem Grundstück oder Garage, nur ein erlaubter Fahrer usw. wie man es aus dem PKW Bereich kennt, gibt es bei der R&V für LKW nicht.

  • Danke dir, ich könnte da noch sehr viel mehr aus dem Nähkästchen plaudern, aber man wird ja schon fast gelyncht wenn man sagt, das geht so nicht, das kann man so nicht eintragen. Fast immer kennt jemand jemanden, der einen kennt und da ist es ganz anders. Solche Aussagen bringen einen aber null weiter, da wir von jetzt sprechen und nicht von vor drei Jahren. Für die Kollegas die sich permanent über Regelwerke hinweg setzen wollen, wird das in Zukunft sehr dünnes Eis.


    Eine Kocher fest mit dem FZ zu verbinden ist ja nun wirklich keine große Nummer...

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

    2 Mal editiert, zuletzt von twister ()

  • Was sollen eigentlich immer diese Aufrufe das Gesetz zu umgehen?


    In keinster Weise. Hier hat sich jemand einen ausgebauten und geprüften Kastenwagen gekauft. Und plötzlich soll alles anders sein?


    Bei soviel Willkür kann man ruhig mal Eigenverantwortung übernehmen und dem Prüfer die kalte Schulter zeigen. Warum soll er sich denn mit dem anlegen und ihm irgendwelche Paragraphen vorlegen, die im Zweifel eh nichts wert sind, wenn der nächste Prüfer in zwei Jahren kommt? Das macht keinen Sinn.


    Was die da mit ihrer Aufsicht haben und machen ist doch deren Problem. Da würde ich mich erst recht nicht einmischen.


    Gruß Thomas

  • Ausgebaut ja, geprüft auch, aber eben falsch, es bringt also nix, man dreht sich im Kreis.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Dann sind die Campingbusse alla California auch alle falsch geprüft? Da hat nichtmal jeder eine Kochstelle. Sind trotzdem Wohnmobile. Zu jeder Regelung gibt es Ausnahmen und Sondergenehmigungen. Deswegen gibt es überhaupt Prüfer mit Diplom. Sonst bräuchte man die nicht. Stumpf Paragraphen prüfen kann jede Politesse.


    Mehr schreib ich dazu jetzt lieber nicht ;)

  • Frank, warum fragst du mich? Ich wollt doch nix mehr dazu schreiben. :D


    Dann schau dir mal den Cali Beach an oder Bulli-Ausbauer wie VanEssa oder SpaceCamper. Alle herausnehmbare Kartuschenbrenner oder Spritkocher. ;)
    Und ja, die kannste alle mit Womozulassung kaufen.


    Aber bitte, Wolfgang. Halte die Beispiele nicht dem Kittelmann unter die Nase. Damit stellst du seine Kompetenz in Frage, bringt dich nicht weiter.


    Und wenn ich nun eh nochmal was schreibe, @twister Roland, kannst du nicht helfen? Wolfgang wohnt doch gar nicht soo weit weg. Dann ist sein Problem doch sicher schnell gelöst und das Thema auch durch.


    Gruß Thomas

  • Gut früher hab ich auch schon kleine Womos gesehen, die nur herausnehmbare Spirituskocher drin hatten. Aber vieleicht gab es damals ja auch die Anforderungen für die Womo Zulassung noch nicht oder es gab noch gar keine Womo Zulassung. Der kram ändert sich ja dauernd. Früher war auch mal Stehhöhe verlangt, ist jetzt glaub ich nicht mehr nötig. Dafür braucht man jetzt eine Kochstelle, aber was ist eine Kochstelle? Ich hab eine fest verbaute Kaffeemaschine, darin wird auch gekocht, wenn auch nur Wasser:D Aber für eine Tütensuppe würde es reichen. Ich frag mich nur, warum der Tüv Man sich darum schert. Die Erstzulassung war ja durch und die normale HU soll doch eigentlich nur für die Verkehrssicherheit sorgen.

  • Bei Spacecamper hat bei einer Vorführung der Experte beschrieben, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit eine heruasnehmbarer Kocher ein fest eingebauter ist. Irgdendwie waren es glaub ich drei Handgriffe/Klappen die betätigt werden wollten, um das Teil entnehmen zu können. Sah recht kunstvoll aus...


  • Davon mal abgesehen hat Roland mit seiner Aussage recht und er hat da nur einen kleinen Anriss von gezeigt. Im Moment sind selbst die Aufsichtsbehörde stark unterwegs und kontrollieren die Überwacher. Seit dem Unsäglichen Spiegel Artikel aus dem Dezember 2016 stehen die Prüfer gewaltig unter Druck und es wird noch schlimmer und das auch noch dieses Jahr, spätestens wenn die neue Fahrzeuguntersuchungsverordnung raus ist. Soll im Mai veröffentlicht werden und ab 2020 vollumfänglich gelten und dann ist jeder Spielraum weg.


    Ist bei uns in Österreich beim "Pickerl" (=TÜV) schon lange so. Das Pickerl wird von den Werkstätten gemacht, je Meister und seiner Arbeitsstunde maximal ein Pickerl. Alte Fahrzeuge ohne Mängel erwecken die Aufmerksamkeit der Prüfer-Prüfer, deshalb hat jedes ältere Auto zwei bis drei leichte Mängel. Da gibt es die obskure Geschichte von mir:
    Ich wurde vor 10 Jahren mit meinem T3 auf dem Weg zum MEchaniker (wegen Pickerl) von der Autobahn herunter geholt zu einer Landesprüfstelle zu einer Fahrzeugkontrolle. Gefürchtet, da sind die Kennzeichen schneller weg als man bis drei zählen kann - übrigens auch bei ausländischen Fahrzeugen.
    Ich bekomm von der Landesprüfstelle ein Gutachten ohne Mängel, das Rußmessgerät war defekt. Er sagt mir, ich solle das Gutachten dem MEchanike rzeigen, er soll Ruß messen und mir das Pickerl geben. MEchaniker sagt, das trau ich mich nicht und ich bekomm von ihm ein Pickerlgutachten mit 3 leichten Mängeln.

  • Ihr müsst in Österreich ja auch einmal im Jahr da hin, der Mann von meiner Cousine macht den Job auch und hat mir ähnliches erzählt was Du gerade geschrieben hast. Übrigens ähnlich läuft es in Holland.

  • Was sollen eigentlich immer diese Aufrufe das Gesetz zu umgehen?


    Wenn die Regierung Gesetze ihren Ansprüchend entsprechend dehnen kann, sollte es für den kleinen Bürger auch legitim sein.


    Ich verstehe jetzt aber auch nicht, wo das Problem sein soll, die Kochstelle für den TÜV provisorisch zu befestigen. Bevor ich da TÜV-Stellen-Hopping wegen so einer Kleinigkeit betreibe mit entsprechenden Kosten.

  • ich habe mich letztes Jahr noch mit einem Prüfer aus meiner Nachbarschaft unterhalten. Er meinte noch, dass der Spielraum kleiner wird. Liegt auch mit an der Explosion der Zulassungszahlen und an Fragestellungen und Gefährdungsbeurteilungen durch Versicherer. Die Prüforganisationen wollen und dürfen keine Präzedenzfälle schaffen. "Warum sollte für einen Selbstausbauer etwas anderes gelten als für die Serienhersteller"


    Ich verstehe jetzt aber auch nicht, wo das Problem sein soll, die Kochstelle für den TÜV provisorisch zu befestigen.


    So löst man Probleme, und macht nicht aus einem Fliegenschiss ein Problem.:D


    Gruß
    Volker

    Gruß Volker
    Wenn man in beiden Händen ein Glas Bier hält, kann man sich gar nicht mehr ins Gesicht greifen. - Nur so als Tip :)
    La Strada Fano auf Renault Master 2.3dci 125PS, EZ 2012, Hecktriebler

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
    EG-Fahrzeugklassen

    (Fundstelle: BGBl. I 2012, 931 - 935)


    Abschnitt 1
    1. - 4............


    5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Fahrzeuge der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau oder die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss.
    5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    a)Tisch und Sitzgelegenheiten,
    b)Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
    c)Kochgelegenheit und
    d)Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.


  • Soll keine Kritik sein, aber seit wann steht das so dort? Solche Sachen ändern sich ja mitunter und nicht nur das, wenn sich was ändert, gibt es auch oft noch übergangsfristen. Und das kann also beim Bau des Fahrzeugs auch noch anders gewesen sein, und dann gibt es in der Regel auch keine Nachrüstvorderung.

  • .... also 2013 stand es da, habe damals auch noch über einen Selbstausbau nachgedacht

    Gruß Volker
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  • Das Traurige ist, dass man über Ermessensspielraum und Fachkenntnisse diskutieren muss, bloss weil die Vorschriften immer kleinlicher und blödsinniger werden. DA müsste man eigentlich den Hebel ansetzen, nur leider fehlt einem da der berühmte Drehpunkt, weil immer mehr von solchen Dingen von irgendwelchen Eurokraten, die sonst nichts zu tun haben, gemacht wird, die keiner kontrollieren oder abwählen kann.
    Der Mut des einzelnen Prüfers, solche idiotischen Vorgaben auszulegen, ist bewundernswert, kann aber leider nicht vorausgesetzt werden, wenn dieser genauso von irgendwelchen Bürokraten schikaniert wird.
    Schöne neue Welt :(
    Und in dieser Welt habe ich grösstes Verständnis für jeden, der versucht, diesen Quatsch zu umgehen. ;)

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