Sorry Thomas das hat was mit korrekter Rechtslage zu tun und nicht mit Rechthaberei.
Eben nicht! Das was irgendwelche engstirnigen Provinzämter zusammen mit ihren unbedeutenden Amtsgerichten aushandeln, wird auch dann nicht zur korrekten Rechtslage, weil ich oder die meisten anderen es hinnehmen und zahlen. Es ist und bleibt Rechthaberei, solang es kein eindeutiges Gesetz gibt!
Warum muss man das aushalten können?
Ganz einfach, weil es öffentlich zugängiger Grund ist und damit die Stvo gilt. Tagüber darf ich da parken, nachts nicht? Weil nur nachts mich da niemand aushalten kann? Das ist unlogisch und unsinnig.
Machen wir wenn es ums reine übernachten im Sinne der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit geht auch so und dann gibt es auch keine Probleme.
Und schon sind wir uns einig.
Wenn überhaupt, geh ich anderen tagsüber aufn Sack. Nachts stört das keine Sau, wenn ich irgendwo parke. Denn da wird im Allgemeinen geschlafen. Park ich eben nochmal um.
So dämlich wie das ist, ich geh den Weg des geringsten Widerstandes, weil ich Bock auf Urlaub ohne vermeidbaren Ärger habe. Trotzdem bleiben diese Regelungen völliger Schwachsinn und dienen nicht dem Zweck den sie vorgeben.