Die Vorschriften sind dazu eindeutig:
Innerhalb des Gaskastens ist ein Schlauch mit max. 40cm zulässig. Sobald es aus dem Gaskasten raus geht sind Rore vorgeschrieben. Verbraucher dürfen nur mit festen Rohren angeschlossen werden.
Einzige Ausnahme sind Bauart bedingte schwenkbare oder herausziehbare Kocher. Hier darf ein Schlauch verwendet werden. Einfach mal beim TÜV nach dem Arbeitsblatt fragen. Wird sicherlich ausgehändigt.