>=< 3,5 t / Parken & Co

  • Immer noch falsch! Du darfst dort nicht mit Deinem Avanti stehen.
    Du darfst da stehen wenn nur das P-Schild steht oder das P-Schild mit Zusatztafel Wohnmobil. Wenn Du einen PKW hast darfst Du im Umkehrschluss auch nicht auf einem Wohnmobilparkplatz (P-Schild mit Wohnmobil Zusatzschild) stehen.


    Letzteres ist mMn formal logisch klar, weil ein PKW nicht notwendig ein Wohnmobil ist, während ein Wohnmobil immer ein PKW ist. Es dürfen dann also nur PKW dort stehen, wenn sie zugleich Wohnmobil sind. Wohnmobile sind so gesehen eine Teilmenge der Menge der PKW (Ist hier ein Mathematiker im Saal?).


    Gruß
    Ulli

  • Ach Ulli.....ich denke Du parkst weiter so wie Du meinst parken zu müssen und wenn das erste Ticket am Wischer klemmt kannst Du Deine persönliche Rechtsauffassung mit der Bußgeldstelle ausdiskutieren. Wird aber ein Kalter......versprochen.

  • Ach Ulli.....ich denke Du parkst weiter so wie Du meinst parken zu müssen und wenn das erste Ticket am Wischer klemmt kannst Du Deine persönliche Rechtsauffassung mit der Bußgeldstelle ausdiskutieren. Wird aber ein Kalter......versprochen.


    Ich ruf morgen einfach mal beim Ordnungsamt an. Mal sehen, was die dazu meinen.


    Ulli

  • Weiß sie drauf hin, dass du anderen davon erzählen willst - oder Holger @pisulski ? ;)


    Gruß Thomas


    Aber klar doch. Schade, dass man keinen wirklichen Vergleich machen kann: erst den Behördenvertreter als Privatmensch fragen und dann nochmal, unter dem Hinweis, dass die Antwort "gesendet" wird. :)
    Zur zweiten Variante dürfte er wahrscheinlich keine Antwort geben, sondern das liefe sofort im Haus hoch an eine andere Stelle. Nicht an seinen Vorgesetzten, sondern mindestens an den Vorgesetzten des Vorgesetzten. Und der würde erst Stellung beziehen, nachdem es mit dem Ministerium abgestimmt wurde, und das Pressereferat würde den Textentwurf noch sprachlich anpassen. Und sagen würde er auch nix, sondern es käme schriftlich an eine vorher überprüfte Adresse. Gruß Holger

    Adria Matrix Plus M 670 SL 50 Y Silver Collection | Ducato X290 | 2,3 130 PS | EZ 04/2016 |
    vorher: Adria Twin | Ducato X250 | 2,3 120PS | EZ 09/2006

  • Vom ADAC gibt es dieses Faltblatt in dem alles zu Verkehrsbestimmungen, Steuern und Versicherungen von Wohnmobilen bis und über 3,5 t zusammengefasst ist. Daraus wird auch deutlich das mit dem Zusatzzeichen 1048-10 keine Wohnmobile gemeint sind.


    Bemerkenswert finde ich den abschließenden Satz der Anmerkungen zum Parken, Übernachten und Entsorgen, den wir uns alle ins Armaturenbrett gravieren sollten:


    "Um keine weiteren gesetzlichen Einschränkungen herauszufordern, sollten sich alle Nutzer von Campingfahrzeugen so rücksichtsvoll verhalten, dass eine Belästigung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und der Anwohner vermieden wird."

    Gruss Klaus

  • Ich kenne mich ja im Juristischen nicht so aus aber...
    Unsere Verfassung kennt die Legislative, die Exekutive und die Judikative, wo im Grundgesetz ist jetzt der ADAC erwähnt?



    Wenn ich irgendwo parken muss, weil ich eine Pause machen muss, dann parke ich so, dass ich möglicht wenig störe und den LKW keine Plätze für ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pausen wegnehme.


    Wenn ich irgendwo parken will, und die Eingeboren durch das Zusatzschild PKW anzeigen, dass sie dort keine Wohnmobile haben wollen, dann parke ich woanders.



    § 1 STVO
    Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

  • Ich hab noch nicht angerufen, hab mich aber erstmal weiter aufgeschlaut. Dabei bin ich auf die Definition des KBA bzw. der Richtlinie 2007/46/EG, auf die sich das KBA bezieht gestoßen:


    Es gibt die Klassifizierung M1 und M1G. Letztere sind Geländefahrzeuge, interessieren mich nicht weiter. Bei beiden Kategorieen gibt es die Unterscheidung zwischen klassischer und zweckbestimmter Aufbauart.


    Klassische Aufbauart
    Limousine
    Schräghecklimousine
    Kombilimousine
    Coupe
    Kabrio-Limousine
    Mehrzweckfahrzeug
    Pkw-Pick-up


    und
    Zweckbestimmte Aufbauart
    Wohnmobil
    Beschussgeschützt
    Krankenwagen
    Leichenwagen
    Sonstige
    Rollstuhlgerecht


    Unsere Kästen haben im Unterschied zu Alkoven, Ti oder Vi keine zweckbestimmte Aufbauart, wenn man nicht die nachräglich in den geschlossenen Kasten eingefügten Fenster als solche interpretiert. Wäre zwar ein bisschen an den Haaren herbeigezogen, würde mich aber nicht wundern. Das ist einfach ein Lieferwagen bzw. nach, zugegeben, meiner Spekulation ein Mehrzweckfahrzeug.
    Nach der Lesart wären wir bei der Parkplatzkennzeichnung mit dem Zusatzschildern 1024-10 und 1048-10 mit gemeint, die anderen, die übrigens auch alle nicht Womo-Fahrer vor Augen haben, wenn von Womos die Rede ist, hingegen nicht. Konsequenz wäre dann allerdings, dass wir auch nicht gemeint sind, wenn das Schild 1048/17 (das Piktogramm mit dem klassischen Nasenbären) da steht :(


    tl;dr
    Das hab ich jetzt hier nur mal referiert, damit ich gleich selbst weiß, worüber ich rede, wenn ich telefoniere.


    Gruß
    Ulli



    PS: hab grad angerufen. Das scheint kompliziert zu sein und die Mitarbeiterin, die die Frage wahrscheinlich beantworten kann, kann ich erst Donnerstag wieder erreichen. Wir brauchen also noch etwas Geduld.

  • § 1 STVO
    Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



    Eigentlich "lustig" mit dem §1 und den Punkten 1 und 2 wäre an und für sich ja schon alles gesagt...



    und wenn man den Begriff (Straßen)Verkehr noch durch "LEBEN" ersetzt wäre das die kürzeste Formel damits hier ruhig und friedlich wäre auf unserm Planeten...


    ;)

  • Die Frage was für Fahrzeug er fährt kann sich jeder mit seinem Kfz Steuerbescheid selbst beantworten.
    Bei der Kfz Steuer und Versicherung wissen alle komischerweise wieder ganz schnell watse fahren.

  • Unsere Kästen haben im Unterschied zu Alkoven, Ti oder Vi keine zweckbestimmte Aufbauart


    Jetzt legst Du die Rechtslage aber sehr nach Deinem Gutdünken aus.
    Die Fakten sollten doch eigentlich klar sein: Es gibt eine zweckbestimmte Aufbauart namens "Wohnmobil". In deinen Fahrzeugpapieren steht in der ersten Zeile "KFZ zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen" oder so ähnlich und in der zweiten Zeile ................... na? ........................... --> "Wohnmobil".


    Ich helfe mal beim Denken:
    Wenn es eine zweckbestimme Aufbauart gibt, die "Wohnmobil" heißt und in den Fahrzeugpapieren "Wohnmobil" steht, dann hat dieses Fahrzeug demnach die zweckbestimmte Aufbauart "Wohnmobil".


    Das hat übrigens mit den Fenstern nichts zu tun. Für die Anerkennung als Wohnmobil gibt es andere Kriterien (Küche, Tisch, Bett usw.). Wenn Du die erfüllst, bekommst Du für dieses Auto die Anerkennung als Wohnmobil, zahlst deutlich weniger Steuern und - hast ein Wohnmobil.



    Leute, wir könnten uns doch die Sache viel einfacher machen:

    Macht die Kriegsbemalung von Euren Kästen ab, falls eine drauf ist. Parkt möglichst unauffällig. Verhaltet Euch vor allem in der Nähe des Fahrzeugs unauffällig. Wenn es einem Ordnungshüter nicht gefällt, dass Ihr an einem bestimmten Platz parkt, dann fahrt eben in Gottes Namen wo anders hin und fangt nicht an, mit ihm zu diskutieren. Wenn sich alle Kastenfahrer so verhalten, dann bringt man uns in der Öffentlichkeit gar nicht so sehr mit "Wohnmobil" gedanklich in Verbindung und das Freistehen wird problemlos möglich sein.


    (Es gibt übrigens noch mehr Möglichkeiten, den Kasten unauffällig zu gestalten: Keine auffällige Farbe, keine Markise, kein Fahrradträger oder Mopedbühne, flache Fenster (nicht die vorgehängten), graue Folie auf den Fenstern, keine Außensteckdose und Wassereinfüllstutzen im Kontrast zur Lackfarbe, ....)


    Je weniger ein Kasten auffällt, um so weniger stört er subjektiv und um so besser klappt das Zusammenleben.



    Gruß
    Matthias

  • Ääh ......der Handwerkerkasten darf da übrigens genausowenig parken. Fensterbus mit Pkw Zulassung passt ✌
    Aber wie Matthias schon richtig angemerkt hat ist der Weg über die Duldung der beste Weg.
    Aber auch da wird es wieder welche geben die die Preise unwiderbringlich aus Eigennutz versauen.....z.B. Höhenbegrenzung und generelle Parkverbote.

  • (Es gibt übrigens noch mehr Möglichkeiten, den Kasten unauffällig zu gestalten: Keine auffällige Farbe, keine Markise, kein Fahrradträger oder Mopedbühne, flache Fenster (nicht die vorgehängten), graue Folie auf den Fenstern, keine Außensteckdose und Wassereinfüllstutzen im Kontrast zur Lackfarbe, ....)


    Ich kauf' mir doch keinen KaWa als Wohnmobil, um mich anschließend zu verstecken. ;)


    Halte ich mich an die bestehenden Vorschriften, brauche ich auch kein schlechtes Gewissen zu haben.


    Grüsse
    Rainer

  • Und was nützt das Telefonat mit einem Ordnungsamt in Deutschland? Jedes Ordnungsamt kann doch für sich entscheiden und die Wahrscheinlichkeit, dass der Beamte in der Stadt X anders entscheidet als der Beamte in der Gemeinde Y ist doch wohl sehr hoch, oder? Also müsste man doch eine rechtsverbindliche Auskunft für ganz Deutschland verlangen. Bloss an welche Rechtsperson senden?


    Beste Grüsse
    Fridolin

  • Gute Idee:). Und dann gibt es eine Entscheidung auf gesetzlichem Weg mit dem Ergebnis kein freies Stehen mehr mit Wohnmobil/Kastenwagen. Oder gleich EU weite Regelung mit Übernahme der Regelung in der Schweiz.


    Aber zumindest haben dann die handelnden Personen keinen Spielraum mehr ein Auge zuzudrücken.


    Danke und Gruss
    Fridolin

  • Macht die Kriegsbemalung von Euren Kästen ab, falls eine drauf ist. Parkt möglichst unauffällig. Verhaltet Euch vor allem in der Nähe des Fahrzeugs unauffällig. Wenn es einem Ordnungshüter nicht gefällt, dass Ihr an einem bestimmten Platz parkt, dann fahrt eben in Gottes Namen wo anders hin und fangt nicht an, mit ihm zu diskutieren. Wenn sich alle Kastenfahrer so verhalten, dann bringt man uns in der Öffentlichkeit gar nicht so sehr mit "Wohnmobil" gedanklich in Verbindung und das Freistehen wird problemlos möglich sein.


    Genau so [Blockierte Grafik: http://www.smiliesuche.de/smileys/grinsende/grinsende-smilies-0016.gif
    Und wenn es eben doch mal ein Ticket gibt, bezahlen und gut sein lassen! Ist über die Zeit nicht teurer als Stellplätze.


    Gruß Thomas

  • An den Petitionsausschuss des Bundestages.


    Weckt bloß keine schlafenden Hunde - bei der vorherrschende Regulationswut kann da nur Sch... raus kommen.
    Gruß
    Volker

    Gruß Volker
    Wenn man in beiden Händen ein Glas Bier hält, kann man sich gar nicht mehr ins Gesicht greifen. - Nur so als Tip :)
    La Strada Fano auf Renault Master 2.3dci 125PS, EZ 2012, Hecktriebler

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