Anbringen des Wechselrichters

  • Hi,
    genau, ich würde hier jetzt nicht sagen, das darf man. Denn die 0100 551 spricht von einem TN-s Netz und einbeziehen der vorhandenen Schutzmaßnahmen. Damit fallen die Spielzeugwechselrichter alle raus. Schutzisolierte auch. Schaut die PV-Anlage zu Hause an, der Wechselrichter kann das in der Regel, allerdings nur in Verbindung mit einem Typ "B" Fehlerstromschutzschalter.
    Also fragt eueren Elektriker...., wenn Ihr denn einen habt, der die Anforderungen parat hat. Die Elektriker hier im Forum wissen das und hetzen manchmal etwas :s11. Die Norm ist nun mal für elektrotechnische Laien gemacht, bzw. zum Schutz dieser Spezies.


    Gruß
    Norbert

  • Wir haben geltende EN Normen die über das Amtsblatt harmonisiert sind.
    Und die alte DIN 0100ff gehört definitiv nicht dazu, da können hier alle pseudo Experten sagen was sie auch immer wollen.
    Der Fakt stinkt mir auch, aber trotzdem isser rechtsverbindlich, zifix nutz halt nix.

  • Und wenn hier Experten ihre Auffassung verbreiten, die ich ausdrücklich schätze, dann aber bitte nur gemäß gültigen DIN EN Normen die im Amtsblatt veröffentlicht sind,mit dem Veröffentlichkeitsdatum und der Übergangsfrist denn nur dann ist es verbindlich, und zwar ohne wenn und aber.


    Das obige ist geltende Rechtssprechung


    Greetz vom D-Man

  • Ändert sich denn an den Aussagen der Experten (...in ein Wohnmobil darf (eigentlich) kein WR eingebaut werden...) etwas, wenn sie nur auf DIN EN Normen zurückgreifen, die im Amtsblatt veröffentlicht sind??


    Gruß Manfred

  • Die ganze Diskussion ist ja für die Experten wohl sehr interessant, in der Praxis hilft's aber kaum jemanden weiter. Nahezu jeder Wohnmobil-Klempner baut dem Laien einen (beliebigen) Wechselrichter ein. Von Vorschriften und Fachkompetenz mal abgesehen, haftet der ja dann auch für die Ausführung. Wie läuft das dann eigentlich? Muss da der Auftraggeber einen Zettel unterschreiben, der den Einbauer (i.d.R. eine "Fachfirma") von der Haftung freistellt, weil der Betrieb von WR in Wohnmobilien (generell) untersagt ist?
    Mir als Laien und vermutlich auch dem TE würde es bei der Entscheidungsfindung ehrlich gesagt wohl mehr helfen, wenn ich vom Fachmann anschauliche Info's über mögliche Fehlerfälle einer solchen Installation bekomme als die Verweise auf (Verbots)vorschriften. Dann würde ich es ja auch ohne Vorschriften sein lassen;)

  • Gefahr Nummer 1:
    Es existiert KEIN SCHUTZLEITER ("Erdung").


    - Alle Geräte, deren Schuko-Stecker wirklich einen Schutzkontakt aufweisen, benötigen diesen in der Regel auch. Beispielsweise, weil Gehäuseteile aus Metall sind. Oft beispielsweise und Womo-typisch bei Toastern, Wasserkochern. Löst sich in einem solchen Gerät innen ein 230V-führender Leiter und berührt das metallene Gehäuseteil, liegen dort ebenfalls die 230V an. Du fasst diesen an und...


    - Verbindest Du den 230V-Ausgang des Wechselrichters mit der 230V-Installation Deines Kastens,[COLOR="#FFFF00"] wird der gesamte Kasten zu einem solchen eben beschriebenen Gerät. Ein Leiter rutscht aus einer Klemme, berührt die Karosserie, draussen lehnt sich jemand entspannt ans Womo[/COLOR]... Außerdem hast Du dann auch an Deiner Einspeisedose, deren Stifte nicht berührgeschützt sind, 230V anliegen. Ein neugieriger Bengel wollte doch schon immer mal wissen, was unter dieser komischen grauen Klappe ist...


    Gruß,
    Jürgen,
    nur mit 12V unterwegs


    EDIT:
    Nach Widerspruch von adriapilot und _Matthias und etwas nachdenken ziehe ich den jetzt gelb eingefärbten Teil zurück.

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Hi,
    Klar werden die Länder-Normen in "EN" überführt.!
    Die gesetzliche Situation ist aber geregelt.
    http://www.ebz.de/tagung/fachtagung_ee_2012/vortrag_zveh_schulze_vde_bestimmungen_2012_05_10_dresden.pdf
    Die aktuellen EN werden in der Fachpresse regelmäßig besprochen, sind also nicht geheim.
    Der Betreiber ist im Übrigen für seine Anlage verantwortlich, der Errichter nur bis zum Gefahrenübergang.


    Wir sollten uns im Elektroforum weiter austauschen.
    Gruß
    Norbert


  • Der Betreiber ist im Übrigen für seine Anlage verantwortlich, der Errichter nur bis zum Gefahrenübergang.


    :confused: Ja genau, für die (nicht konformen) Abgaswerte in meinem Golf bin ich verantwortlich, nicht VW.;)
    Ne, im Ernst jetzt. Wenn ich als jemanden mit etwas beauftrage und er macht das dann so, ist er mitnichten aus der Haftung - auch wenn er es aus reiner Dummheit macht! Das ist zwar keine Elektrotechnik aber ein juristischer Grundsatz!

  • :confused: Ja genau, für die (nicht konformen) Abgaswerte in meinem Golf bin ich verantwortlich, nicht VW.;)


    Genau so ist es doch wohl: Würde VW nicht nachbessern (können, wollen...), und ergäbe sich aus den schlechteren Abgaswerten beispielsweise eine andere Besteuerung oder Plaketteneinstufung, würdest zunächst mal DU zahlen. Und könntest Dir das ganze in einem Zivilprozess gegen VW dann zurückerstreiten.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Jürgen, das hat jetz nix mit Zivilrecht oder Strafrecht zu tun. Du stellst ja aber auch selbst fest, dass ich zumindest den Rechtsanspruch gegen den Hersteller habe.
    Nehmen wir mal an, ich richte mit meinem Auto einen Personenschaden an. Der Gutachter stellt fest, die Werkstatt hat gepfuscht oder es ist ein Materialfehler vom Hersteller. Was glaubst du, an wen sich der Staatsanwalt wegen Körperverletzung/fahrlässige Tötung hält? Die Beweisbarkeit ist eine andere Geschichte, aber darum geht's in unserem Beispiel ja nicht!
    Aber lassen wir das, hat ja nix mit dem Thema zu tun. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ein "Errichter" nicht so einfach aus der Haftung kommt.

  • Sorry,
    die Norm heißt VDE 0100 721 DIN VDE 0100 721 und ist 2006 in eine Europanorm überführt worden.
    In AT gilt die auch..., zu ÖVE hat zumindest auch die 721 im Nummernkreis, da habe ich aber keinen Zugang.
    Die E VDE 0100 521 ändert sich gerade, sie regelt Stromversorgungen im Paralellbetrieb oder als Insellösung.
    Wird auch im Hinblick auf WRs in Fahrzeugen klarere Regeln beinhalten.
    Gruß
    Norbert

  • :confused: Ja genau, für die (nicht konformen) Abgaswerte in meinem Golf bin ich verantwortlich, nicht VW.;)
    Ne, im Ernst jetzt. Wenn ich als jemanden mit etwas beauftrage und er macht das dann so, ist er mitnichten aus der Haftung - auch wenn er es aus reiner Dummheit macht! Das ist zwar keine Elektrotechnik aber ein juristischer Grundsatz!


    Für den Golf ist der Betreiber verantwortlich, er muss mit VW klar kommen. Das Finanzamt kann jederzeit einen neuen, der Schadstoffeinstufung entsprechenden Bescheid versenden.
    Die ausführende Elektrofirma macht einen entsprechenden Vertrag und übergibt die " Anlage" nach der notwendigen elektrischen Prüfung. Dann übernimmt der Auftraggeber die Anlage und betreibt sie mit seinem Risiko. Wenn der Gewährleistugsfall eintritt, muß man sich einigen. Soweit so gut. Beauftrage ich jetzt z.B. einen Schreiner ( ist nur Beispielhaft, ich habe großen Respekt vor Holzkünstlern) mit der Ausführung..., wird der Richter sicherlich auch dem Auftraggeber eine Mitschuld attestieren. Aber wie gesagt, "im Bauhaus und auf hoher See.....".
    Ich denke, eine Fachfirma wird sich die entsprechende Norm ansehen und dann den Auftrag ablehnen. Andererseits gibt es immer Ausnahmen. Mein Garagennachbar ( Elektriker) baut gerade ein Reisemobil für seinen Chef um. Der ist vom Fach und hat sich ensprechend informiert. Das Reisemobil der Luxusklasse (12 Meter) hat nun ein Aggregat und einen Wechselrichter und einen Erdungsanschluss und es wird ein Erder mitgeführt.
    Also es geht alles, wenn man den Aufwand in Kauf nimmt alles nach den technischen Regeln zu bauen.
    Gruß
    Norbert


  • Im Fall 1 hilft eine galvanische Trennung oder ein RCD.
    Im Fall 2 passiert Dir ohne Erdspieß und ohne Landstrom genauso wenig wie einem Vogel auf der Hochspannungsleitung !


    Außerdem hat mir immer noch niemand erklärt warum VW seinen California Womo ab Werk mit einem WR ausrüsten darf.


    Gruß
    Michael

  • Ich gebe Michael in allen Punkten recht. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob alle Mitlesenden auch verstehen, was er geschrieben hat ;). Falls Interesse besteht, würde ich das bei Gelegenheit noch mal allgemeinverständlich erläutern. Kann aber ein paar Tage dauern, weil das dann zwangsläufig ein längerer Text wird.


    Gruß
    Matthias

  • Hi,
    weil der Cali kein Reisemobil ist, genausowenig wie ein Passat.
    Ein RCD hilft, wenn er "Typ" B ist.
    Galvanische Trennung, Schutzklasse II, Schutzisolierung, Schutztrennung, sind im Reisemobil nicht zulässig, einzig und allein TN-s Netze sind erlaubt.
    Wird eine Phase des WRs geerdet, typischerweise über die Karosse, wird auch der Minus geerdet, dann ist galvanische Trennung hinfällig, wenn der WR überhaupt aus dieser Liga kommt, läßt der seriöse Hersteller auch nicht zu (Usermanual).
    Außerdem liegen 115 V an der Karosse. Für die im Fahrzeug befindlichen Personen im Prinzip kein Problem, nur beim ein- und aussteigen. Zugegeben könnte ich noch nicht testen respektive messen.
    Ein guter, wirklich Schutzklasse II Wechselrichter ( z.B. Steca) wird sicher ein einzelnes ebenfalls schutzisoliertes Gerät betreiben können, ist nach Norm aber nicht zulässig auch wenn es "sicher" funktioniert.Bei Reisemobilen ist keine wiederkehrende Prüfung der Elektroanlage vorgesehen, auch deshalb die ristriktive Norm.
    Ich prüfe hin und wieder mit dem FI-Tester, mein FI-LS ist schneller als der Garagen-FI, der kommt logischerweise trotzdem mit, dann kontrolliere ich die Anschlüsse auf festen Sitz, wer macht das schon.
    Da fällt mir ein, die Gasprüfung ist fällig.


    ja Matthias, das wäre schön.


    Gruß
    Norbert

  • Michael und Matthias,


    danke für Euren Widerspruch meiner Aussage. Ich habe den Teil editiert, der auch für mich nach einigem Nachdenken so nicht stimmte!


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

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