Mit welchen Anbauteilen muss ich zum Tüv? Hier im Forum sieht man ja immer wieder richtig gute Änderungen an den Kästen. Ausziehbare Vorrichtungen für die Markisenfüße, Moppedhalterungen / Bühnen, Halterungen bzw. Befestigung für einen außen angebrachten Bootsmotor usw. Gibt es für diese Thematik ein Nachschlagewerk, Regelwerk oder dergleichen? Kann man pauschal sagen dieses oder jenes ist erlaubt oder das wiederum nicht. Mir geht es ausschließlich um die selbst gebauten "Vorrichtungen" ohne Betriebserlaubnis. Was kann, darf ich außen am Kasten montieren ohne mit dem Gesetz zu kollidieren? Was muss man beachten?
Markus