3,5 t oder besser Heavy Fahrwerk mit bis zu 4 t?

  • Hallo zusammen,


    Ich habe einen KaWa bestellt mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 t. Dieser wiegt mit mit dem Ausbau ca. 3,2 t. Wir sind eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 kleinen Kindern. Irgendwie habe ich ein komisches Gefühl bei dem Gedanken, dass die ca. 300 kg Zuladung nicht sehr üppig sind und ich sehe uns schon jeden Urlaub gegen das Limit ankämpfen. Für 1000 € mehr könnte man das Heavy Fahrwerk für den Citroen Jumper (150 PS) ordern. Damit könnte man sich laut Händler bis zu 4 t eintragen lassen, würde dann aber als LKW eingestuft werden.


    Leider habe ich keine Erfahrung und wäre um jeden Rat dankbar. Welche Konsequenzen hätte diese Option z.B. bezüglich Steuer, Versicherung, Maut, Fähren, sonstige?


    Im Voraus danke ich um Eure Einschätzung!
    Schöne Grüße,
    George

  • Hallo,


    Das Heavy Fahrgestell ist auf jeden Fall besser. Da hast du auch stärkere Bremsen dabei. Allerdings auch ein wenig schwerer. Ich würde das Heavy nehmen und dann ausprobieren ob mir die 3,5. Tonnen reichen, wenn nicht kannste auflasten. Beim Light geht das nicht, vielleicht max. Noch auf 3,85 t.
    Allerdings hast beim auflasten auch einige Nachteile.
    -Maut in Österreich, du brauchst die Go Box auf Autobahnen.
    -Du darfst nur 80 km/h fahren.
    -Ab sechs Jahren Fahrzeugalter musst du jedes Jahr zum TÜV.


    Es gibt sicher noch mehr Nachteile.


    Viele Grüße


  • Hallo


    Der Punkt Höchstgeschwindigkeit ist zumindest für Deutschalnd nicht richtig, sofern Wohnmobil eingetragen ist, darfst Du 100 km/h (nicht 80) fahren. Aber andere Ge- und Verbote für LKW muss Du einhalten, u.a. Überholverbot.


    Hinsichtlich Maut: für Österreich korrekt, Du brauchst die GO-Box. Meine Erfahrung (Wohnmobil mit 4,25 t) in Italien und Frankreich: Einstufung wie Wohnmobil unter 3,5 t, das ist zwar ohne Gewähr, aber meine Erfahrung, z.B. gerade über 4.500 km in Frankreich mit vielen kleineren Autobahn Abschniten.



    Viele Grüße aus München
    Thomas
    Gesendet vom iPad mit Tapatalk

  • Hallo,


    ja mit den 100km/h hast natürlich recht.
    Abr für nen Kastenwagen ist 100 km/h doch recht wenig. Nebenan wird diskutiert ob 150 oder 180 PS benötigt werden. Hundert laufen die beide an fast allen Autobahnsteigungen.
    Das Überholverbot ist auch nicht zu vernachlässigen. Fahre mal auf der A8 von Stuttgart Richtung München am Aichelberg, da fahren die LKW so mit 40-50 km/h hoch und du darfst sie nicht überholen weil da LKW-Überholverbot ist.
    In der Schweiz bezahlst du Schwerlastabgabe. Fährst du nur einmal im Jahr durch die Schweiz ist die aber günstiger als eine Vignette für Fahrzeuge unter 3,5 t.

    Viele Grüße

  • ALLES geht halt nicht.
    Mit vier Personen im Kombi oder VW-Bus darf man (auf deutschen Autobahnen) beliebig schnell fahren.
    Mit vier Personen im leeren Kastenwagen wahrscheinlich auch noch.
    Aber mit vier Personen im mit Hausstand beladenen Wohnmobil kommen allmählich Beschränkungen ins Spiel.


    Also entweder die bewegten (und zu bremsenden) Massen etwas einschränken oder etwas langsamer fahren.
    Beides halte ich für zumutbar.
    Oder? ;)

  • Lagnsam(er) reiten Cowboys!!!



    Wenn Farin sich einen NACKERTEN KASTEN ( -> LKW) ab Werk als 4,0to bestellt, bekommt er den mit Fahrtenschreiber und Speedlimiter (der so easy nicht wegzuprogrammieren ist!!!)


    (is jetzt mal bezogen auf den FIAT !!)


    Geschwindigkeitsbegrenzer 90 km/h (Serie bei Ducato Maxi 40)
    Digitaler Fahrtenschreiber (ohne Kalibrierung; Serie bei Ducato Maxi 40)



    Und wie gesagt, das Zeugs bekommt man auch nach WOMO umschlsselung ( auf dem Papier) net ganz leich leicht wieder weg !

  • Vielen Dank für die Zuschriften bis jetzt!
    So wie ich das verstanden habe, eröffnet mir das Maxi Fahrwerk die Möglichkeit, später ohne großen Aufwand bis zu 4 t eintragen zu lassen.
    Kann man das ohne Maxi Fahrwerk überhaupt nicht, oder nur mit einem Aufwand, der die initialen 1000 € bei Weitem übersteigen würde?
    Falls es nachträglich geht: was wird das für den Citroen Jumper in etwa kosten?
    Was würde die reine Eintragung ca. Kosten, wenn ich mich im Nachhinein entscheide?
    Ist das auch wieder Rückgängig zu machen, beispielsweise wenn wir später nur noch zu zweit unterwegs sind und mit dem Limit hinkommen?
    Was wiegt diese Option ungefähr zusätzlich?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Farin ....


    OBACHT!!!!


    Beim 250er (irgendwas hab ich im Hinterkpf war da...) gibt/gab es Unterschiede zwecks dem Auflasten bei 35er lights und heavy Chassisen (heist des " Chassisen" oder "Chassissssss" oder "Chassis´" oder gar "Schaschiß"....)
    (drum gabs/gibts auch diese Hybriden aus L5 Chassis auf 15Zoll Reifen .... des hat irgendwelche Homologations Hintergründe)


    Mach dich da vorher besser definitiv SCHLAU sonst hamma bald den nächsten Thread über TÜV Probleme hier.....

  • Bei deiner Konstellation gibts überhaupt nichts nachzudenken: 35 H, ORC 255/55 18, Reserverad raus - TireFit, Alugastankflasche, Fahrbetrieb 10 L Wasser.


    Und jetzt das Denkmodell zum Thema illegal:


    - zGG 3,5t KAWA Womo und 3,9t geladen und du landest in einer Gewichtskontrolle:
    1. kommt garantiert raus das du zu schwer bist
    2. Probleme vor Ort, ausladen
    3. Strafe


    - zGG 4,0 t KAWA Womo und 3,9 t geladen und du landest in einer Gewichtskontrolle


    2. passiert garnix


    - zGG 4,0 t KAWA Womo und 3,9 t geladen und Geschwindigkeitskontrolle

    1. fährst du auf der Landstrasse 100, auf der BAB 120 und überholst im Überholverbot fährst du exakt wie der übrige, fliessende Verkehr. - soll mir einer mal ein Beispiel zeigen bei dem ein KAWA WOMO rausgezogen wurde um nachzuschauen ob > 3,5t

    Ergo: entweder du bist dran wegen Überladung oder Geschwindigkeitsübertretung: such dir raus was weniger schlimm ist. Eines noch: bist du überladen kannst du mit Fahrweise die Sache nicht kurzfristig legal machen. Bei zu schnellem fahren und 3,85 t zGG schon.

    Beste Grüsse,
    Regards,


    Christoph


    [COLOR="#A52A2A"]Aus dem Hintergrund müsste Rahn schiessen, Rahn schiesst.................![/COLOR]

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  • @ Sammy...2100/2400 kg Achslasten im CoC und aufgelastet ohne Probs....

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Bei deiner Konstellation gibts überhaupt nichts nachzudenken: 35 H, ORC 255/55 18, .


    ... das ist richtig und volle Zustimmung :s12
    Das mit dem Ersatzrad würde ich mir überlegen, kommt darauf an, wohin man fährt.


    Zitat

    1. fährst du auf der Landstrasse 100, auf der BAB 120 und überholst im Überholverbot fährst du exakt wie der übrige, fliessende Verkehr. - soll mir einer mal ein Beispiel zeigen bei dem ein KAWA WOMO rausgezogen wurde um nachzuschauen ob > 3,5t


    Da bin ich mir nicht so sicher.
    Tempolimit 100 auf der AB. Du schwimmst 120 mit PKW`s mit und es blitzt. 40 km/h zu schnell, Fleppen wech.
    Bin mir auch nicht so sicher wie und ob Geschwindigkeiten für LKW´s kontrolliert werden. Es ist ja nun einfach zu selektieren ob ein größeres Fahrzeug mit LKW-Verdacht unterwegs ist... bei Prüfung der Fahrzeugdaten wird < 3,5 t wieder ausgesondert... ansonsten wird es teuer.


    Dann kommt noch dazu, in D darfst du mit dem Womo <3,5 t 100 fahren, in vielen anderen Ländern nicht.
    In D sind < 10% Überladung auch nicht dramatisch und die Buße sehr gering.
    Nur wer macht nur Urlaub allein in D?


    Gemessen wurde meine Geschwindigkeit schon oft, gewogen wurde ich noch nie...
    Welchen Tod möchte man sterben? Gewichts- oder Geschwindigkeitsrisiko.
    Wie auch immer, man sollte sich ein paar Rücklagen in der Urlaubskasse bilden ;)
    Das war ein Joke, ich fahre natürlich nur Gesetzeskonform.

  • Kleine Berichtigung deines Beitrages: Ein Womo 3,5 t - 7,5 t darf 100 km/h auf der BAB. Das sind nur 20 km/h zu schnell = 30 Euro - Null Punkte. Bei einer Überladung 200 kg kommst du damit nicht davon.


    Wenn du die ORC Räder hast ist das org. Ersatzrad eh nur geeignet um beim nächsten Reifenhändler einen neuen CrossContact UHP aufziehen zu lassen. Da komme ich mit dem Tire Fit auch hin. Deshalb bleibt das Reserverad bei mir grundsätzlich daheim. Mitsamt Werkzeug (nochmal 15 Kg).

    Beste Grüsse,
    Regards,


    Christoph


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  • Lass mal 20 % der Reifenschäden nicht mit Tire Fit abzudecken sein. Dann greift mein Schutzbrief. Soviel Risiko geh ich dann schon ein.

    Beste Grüsse,
    Regards,


    Christoph


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  • Kleine Berichtigung deines Beitrages: ...= 30 Euro - Null Punkte. Bei einer Überladung 200 kg kommst du damit nicht davon.


    Kleine Berichtigung deine Beitrages ;)
    Bei < 10% des zGG bis 7,5t zahlst du nur 10 €, bei 10-15% 30 €, das wären schon 4 t GG :s7
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

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