Hallo!
Da ab 13. Januar 2013 neue Regelungen beim Führerschein eintreten, habe ich einen Antrag gestellt auf Umschreibung.
So weit so gut. Jetzt habe ich aus dem Bekanntenkreis erfahren, daß es da erhebliche Unklarheiten gibt. Ich habe den alten mit Klasse 3. Damit konnte ich bis 7,5 to fahren, und PKW mit Tandemanhänger.
Nach der neuen Regelung, ist das wohl vorbei, Jetzt heißt es bis
3,5 to inbegriffen der Anhänger.
Das kanns doch wohl nicht sein. Wie soll ich da den Kasten mit Wohnanhänger oder Lastenanhänger fahren. Ob es da eine andere Regelung gibt, geht aus den Beschreibungen nicht hervor.
Habe das ganze auch erst gestern erfahren, denn beim Landratsamt sagten sie diesbezüglich nichts und morgen soll ich auf dem Bürgermeisteramt die Fahrerlaubnis abholen.
Hat da von euch einer Ahnung was man am Besten macht? Ich werde
wohl erst mal wieder aufs Landratsamt gehen.Oder?
Bin gespannt, was Ihr da so sagt.
Gruß Helga